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Oberbürgermeister wird verpflichtet

Im kommenden Stadtrat wird Olaf Raschke auf seine Amtspflichten gegenüber Stadt, Einwohnern und Staat vereidigt.

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© Claudia Hübschmann

Meißen. Die sächsische Gemeindeordnung schreibt vor, dass ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und zu verpflichten hat. Für die Wahl dieses Mitgliedes gilt geheime Wahl mittels Stimmzetteln bzw. offene Abstimmung, wenn kein Mitglied widerspricht. Zur Wahl steht der 84-jährige Heinz Gleisberg von der Fraktion Linke/SPD/Grüne, um den am 23. September zum Oberbürgermeister wiedergewählten Olaf Raschke auf seine Amtspflichten gegenüber der Stadt Meißen, ihren Einwohnern und dem Staat zu verpflichten.

Bei einer Wiederwahl des Bürgermeisters ist eine neuerliche Eidesleistung durch diesen nicht erforderlich; jedoch ist der wiedergewählte Bürgermeister auf die frühere Eidesleistung hinzuweisen. Die Verpflichtung des Bürgermeisters dient dazu, ihn feierlich auf seine Amtspflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung gilt nur für das jeweilige Amt und für die jeweilige Amtszeit und ist daher bei jedem Amtsantritt zu wiederholen. Für die Verpflichtung ist keine Formel vorgeschrieben. Zweckmäßigerweise wird bei der Verpflichtung des Bürgermeisters die für die Gemeinderäte verwandte angewandt. (SZ)