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Offene Grenzen, aber keine Lust mehr auf Urlaub?

Stornierung, Gutscheine, Umbuchung – was die Aufhebung der Reisewarnung für Urlauber bedeutet, haben Juristen unseren Lesern erklärt. Hier sind die Antworten.

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Bitte Abstand halten! So haben sich viele ihren Urlaub nicht vorgestellt.
Bitte Abstand halten! So haben sich viele ihren Urlaub nicht vorgestellt. © Sven Hoppe/dpa

Am 15. Juni hebt die Bundesregierung die Reisewarnung für 29 Länder auf – darunter neben den EU-Ländern auch für Island, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Großbritannien. Da in Spanien und Norwegen dann noch Einreisesperren gelten, ist der Urlaub dort erst ab 21. Juni bzw. etwas später möglich.

Bei vielen unserer Leser jedoch ist die Urlaubsfreude gebremst. Das hat sich beim Telefonforum gezeigt: Sie wollen ihre schon gebuchte Reise im Sommer oder Herbst gar nicht mehr antreten – aus Sorge vor Corona oder vor Einschränkungen bei der Anreise und im Hotel. Bekommen sie ihr Geld zurück? Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen und Rechtsanwältin Carolin Greger aus Döbeln haben Leserfragen zum Reiserecht beantwortet.

Wir wollen am 24. Juni nach Österreich fahren und haben angezahlt. Ist es möglich, vor dem 15. Juni noch kostenlos zu stornieren?

Grundsätzlich ist der Beginn der geplanten Reise entscheidend. Da Sie nach dem Ende der Reisewarnungen reisen wollen, ist der Rücktritt nicht kostenlos möglich. Insofern sind Sie auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Es ist zu empfehlen, vor der Kündigung Rücksprache mit ihm zu halten.

Wir wollen unsere für September gebuchte Reise nach Portugal nicht antreten. Da mit Einschränkungen im Flieger und Hotel zu rechnen ist, haben wir keine Lust. Können wir kostenfrei stornieren?

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