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Offene Türen für 30 000 Menschen

Mehr als jeder zehnte Bewohner des Landkreis Görlitz gilt als schwerbehindert. Elvira Mirle ist ihre Lobby.

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© nikolaischmidt.de

Von Frank Seibel

Manchmal geht alles einfach per Knopfdruck. Oder es hilft sogar eine unsichtbare Hand, noch bevor man auf einen Knopf drücken kann. So ist das mit den Türen am Landratsamt in Görlitz. Wenn ein Besucher sich nähert, öffnet sich eine Außentür automatisch. Wenn es überall so wäre, hätte Elvira Mirle ein ruhiges Leben. Aber noch ist es keine Selbstverständlichkeit, dass sich für Rollstuhlfahrer oder alte Menschen mit Rollator Türen wie von selbst öffnen, damit sie überall hingelangen. Also wird Elvira Mirle noch als Türöffnerin gebraucht. Seit neun Jahren ist die frühere Sportlehrerin im Görlitzer Landratsamt für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig – als hauptamtliche „Beauftragte“ im direkten Zuständigkeitsbereich von Landrat Bernd Lange (CDU). Allein das ist eine Besonderheit. Denn während jede Stadt und jeder Landkreis jemanden haben muss, der sich um Gleichstellung von Frauen und Männern kümmert, und während jede Stadt und jeder Kreis jemanden haben soll, der sich um die Belange von Ausländern kümmert, ist der oder die Behindertenbeauftragte ein reines „Kann“. Einige Monate nach der Gründung des neuen Landkreises Görlitz vor zehn Jahren hat der Kreistag nicht nur entschieden, dass es einen Behindertenbeauftragten geben soll, sondern auch, dass dies eine reguläre Stelle im Landratsamt ist, keine ehrenamtliche Tätigkeit.

So kam die Hubbühne vor einigen Jahren vor das Schloss Königshain.
So kam die Hubbühne vor einigen Jahren vor das Schloss Königshain. © Mirle

Doch nur ganz selten bekommt der Kreistag auch etwas mit von der Arbeit der Beauftragten. Nach vier Jahren zog Elvira Mirle jetzt im Kreistag eine ebenso umfassende wie beeindruckende Bilanz. Die SZ fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

Wofür ist die Behindertenbeauftragte überhaupt zuständig?

Grundlage für die Arbeit ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN), die die Bundesregierung 2008 beschlossen hat und die im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Darin ist eine weitgehend gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben für alle Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung als Ziel formuliert. Der Begriff der Behinderung ist dabei sehr weit gefasst. Nicht nur körperliche Einschränkungen gehören dazu, sondern auch viele psychische und geistige – bis hin zu Sucht und zu Lernbehinderungen. Auch Einschränkungen, die durch chronische Krankheiten entstehen, gehören dazu.

Welche und wie viele Menschen unterstützt die Beauftragte?

Elvira Mirle ist zuständig für den gesamten Landkreis, also nicht nur für die öffentlichen Einrichtungen des Landkreises. Grundsätzlich berät sie alle, die sich an sie wenden, also auch private Bauherren. So verzichten die meisten Städte und Gemeinden im Landkreis auf einen Behindertenbeauftragten und wenden sich bei Bedarf an den Landkreis. Nur Weißwasser und Großschönau haben eigene Behindertenbeauftragte. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, obwohl die Zahl der Einwohner im Landkreis zurückgegangen ist. Dies liegt vor allem am steigenden Altersdurchschnitt. Ende 2009 gab es im Kreis Görlitz noch 281 000 Einwohner, davon 24 000 Menschen mit erheblicher Behinderung. Sechs Jahre später waren es nur noch 260 000 Einwohner, davon aber 29 600 mit Behinderung.

Kann sie etwas verbieten oder anweisen?

Die Behindertenbeauftragte ist eine Ratgeberin. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis und kein Veto-Recht. Das ist ein Unterschied gegenüber Umweltschutz oder Denkmalschutz. Deren Behörden können zum Beispiel Baumaßnahmen verbieten oder erzwingen, dass sie den Bedürfnissen des Umweltschutzes und des Denkmalschutzes angepasst werden. Wenn ein Eigentümer ein Denkmal verkommen lässt oder es abreißt, kann er hart bestraft werden. Ein Beispiel für die ungleiche Gewichtung bietet der Bahnhof in Niesky. Eine „Flugbrücke“ für Fledermäuse, sagt Elvira Mirle, sei vorgeschrieben gewesen. Für einen Aufzug für Behinderte habe sie erst eine Stellungnahme verfassen müssen, um sie durchzusetzen. Auf dem Weg zur sogenannten Barrierefreiheit helfen aber vor allem Anreize. So gibt es Fördermittel für den Bau von Rampen und Fahrstühlen, für breitere Türen und Toiletten, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Manche dieser Förderungen gibt es nur, wenn die Behindertenbeauftragte ihr Okay gibt.

Wie kommt man am besten an Fördermittel?

Seit 2014 gibt es ein Investitionsprogramm des Freistaates Sachsen, in dem jährlich rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen: „Lieblingsplätze für alle“. Das Sozialministerium ist dafür verantwortlich. Ansprechpartner für Bauherren sind die Landkreise – in diesem Fall also das Görlitzer Landratsamt. Maximal 25 000 Euro gibt es für eine einzelne Maßnahme. Mit diesem Geld allerdings könne man viel machen, sagt Elvira Mirle. So kostete der Bau einer Hubbühne am Schloss Königshain weniger als 20 000 Euro. Das konnte zu 100 Prozent aus dem Programm des Freistaates finanziert werden. Ein weiteres Beispiel, wie auch der Denkmalschutz und die Barrierefreiheit in Einklang gebracht werden können, ist die evangelische Trinitatiskirche in Kittlitz. Hier gab es einen holprigen Weg aus großen Steinblöcken, der mit roten Ziegeln neu angelegt wurde – passend zur alten Kirche.