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Ohne Heizung durch den Winter

Ein Versicherungsmakler saß plötzlich vier Monate in seinem Büro in der Kälte. Er hatte gar keinen Schornstein mehr, aber auch keinen Ersatz. Was können Mieter gegen sowas tun?

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© Sven Ellger

Von Sarah Herrmann

Die Handschuhe ohne Fingerkuppen sind Klaus Hellers treue Begleiter geworden. Kaum einen Tag konnte er in diesem Winter ohne sie arbeiten. Dabei muss der Versicherungsmakler für seinen Job gar nicht raus, er hat ein Büro auf der Großenhainer Straße. Dort saß er plötzlich ohne Heizung.

Im Sommer 2017 wunderte der Mieter sich über Klopfgeräusche. Als er nachschaute, traf er einen Bauarbeiter. Der berichtete, dass im Auftrag der Hausverwaltung Berlinhaus der Schornstein abgerissen werde. Mit ihm habe das aber nichts zu tun, wurde Heller versichert. Allerdings heizte er zu dieser Zeit mit einem alten Gasofen. Den hat der Versicherungsmakler beim Einzug Anfang der 90er-Jahre übernommen. „Der hat alles immer schön warm gemacht“, sagt der Dresdner. Als die Arbeiten beendet waren, heizte Heller wie gewohnt weiter, machte sich keine Gedanken. „Einen komischen Geruch habe ich manchmal wahrgenommen.“ Kopfschmerzen habe er auch ab und an gehabt.

Den Grund dafür erfuhr Heller kurze Zeit später. „Ein Mitarbeiter von Berlinhaus kam vorbei und erkundigte sich, wo mein Schornstein ist.“ Der Versicherungsmakler hatte ohne Durchzug geheizt. Umgehend wurde ihm von Berlinhaus das Befeuern des Gasofens untersagt. Nur einen Ersatz gab es nicht. Vier Monate saß Heller täglich mit Schal, Jacke und Handschuhen an seinem Computer – bis vor Kurzem doch ein Heizkörper montiert wurde. „Der ist allerdings zu klein, um den großen Raum mit seinen hohen Decken zu heizen“, sagt Heller. Tatsächlich zeigt ein Thermometer, das im Zimmer ausliegt, nur knapp über 16 Grad Celsius an – viel zu wenig.

„Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor“, so der Deutsche Mieterbund. „ Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen.“ Bei einem völligen Heizungsausfall muss der Mieter im Extremfall sogar gar nicht zahlen. Allerdings nur, wenn draußen Minusgrade herrschen. „Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar.“

Heller hat nach Rücksprache mit einem Anwalt die Hälfte bezahlt. Solange der Raum nicht ausreichend warm ist, will er dabei bleiben. „Allerdings hat Berlinhaus mir zugesagt, die Messwerte in dieser Woche zu analysieren“, sagt Heller. Dann werde eventuell nachgerüstet. Berlinhaus ließ eine Anfrage am Freitag unbeantwortet.