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Beobachtet von vier Verfassungsämtern

Zwei weitere Mitglieder der rechtsextremen Terrorzelle „Oldschool Society“ sind verurteilt. 2015 planten sie, im Raum Borna Angst und Schrecken zu verbreiten.

Von Alexander Schneider
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Die beiden Angeklagten kurz vor Beginn der Urteilsverkündung in Dresden.
Die beiden Angeklagten kurz vor Beginn der Urteilsverkündung in Dresden. © Robert Michael/dpa

Dresden. Nach fast neun Monaten ist der Prozess gegen zwei Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Oldschool Society“ (OSS) am Donnerstag zu Ende gegangen. Lagerist Daniel A. (43) aus Chemnitz wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dachdecker Marcel L. (43) aus Anklam in Mecklenburg-Vorpommern erhielt eine Strafe von zwei Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Darüber hinaus muss er eine Geldauflage von 1000 Euro an den Sächsischen Flüchtlingsrat zahlen. Beide Männer sind schuldig wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.

Die OSS ist ein Zusammenschluss von Neonazis, die im Jahr 2015 im Raum Borna Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte vorbereitet hatten. Aktionen sollten sich gezielt gegen Ausländer, Islamisten und Andersdenkende richten. Dass die Täter dazu nicht mehr kamen, hat offenbar eine sehr spezielle Ursache. Die Gruppe wurde praktisch seit ihrer Gründung im August 2014 vom Verfassungsschutz beobachtet. Vier Verfassungsschutzämter hatten die OSS auf dem Schirm. Das könnte daran liegen, dass auch Mitglieder aus Bayern, Nordrhein-Westfahlen und anderen Bundesländern zu der Terrorzelle gehörten. In den letzten Monaten war es den Dienstag sogar gelungen, einen verdeckten Ermittler in die Gruppe einzuschleusen. Das wurde am Rande dieser Hauptverhandlung bekannt. Am 6. Mai 2015 hat die Polizei die führenden Mitglieder dieser Gruppe festgenommen, zwei Tage bevor die ersten Überfälle geplant waren. Das berichtete Richter Thomas Fresemann, der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, in seiner Urteilsbegründung. Offenbar sollte eine Flüchtlingsunterkunft im Raum Borna mit Sprengstoff angegriffen werden. Die Tatmittel, illegalen Böller, hatte ein Komplize bereits aus Tschechien besorgt.

Satzung regelte Mitgliedsbeiträge

Entscheidende Fragen in dem 25-tägigen Prozess war die, ob die Gruppe die Merkmale einer terroristischen Vereinigung erfüllten und welche Gefahr von ihr ausging. Bereits im Frühjahr 2014 hatte es eine Whatsapp-Gruppe, die nach dem späteren „Präsidenten“ der OSS Andreas H. benannt war: „Arbeitsfront H.“. Diese Gruppe hat sich im August 2014 in „Oldschool Society“ umbenannt. Mitglieder waren verschiedene Neonazis um H., darunter der spätere Vizepräsident Markus W. Gezielt wechselte die OSS mit ihrem Chat von Whatsapp zu Telegram, denn sie erhofften sich dort eine bessere Abschottung vor einer Beobachtung.

Im September gab sich die Gruppe, die wie ein Motorrad-Club organisiert gewesen sei, eine eigene Satzung, so Fresemann. danach waren etwa Mitgliedsbeiträge geregelt, auch wenn sie nur sporadisch gezahlt worden seien. Montags, mittwochs und freitags war Anwesenheitspflicht im Chat, Zuwiderhandlungen seien sanktioniert worden. Die OSS hatte sich ein Logo gegeben, ein eigenes Lied, ein Facebook-Auftritt, sogar ein Video, die Herstellung eigener, schwarzer Kleidung sei vorbereitet worden. Inhaltlich sei die OSS nationalistisch ausgerichtet gewesen, rassistisch, ausländerfeindlich, völkisch. Das ergebe sich aus den Chatverläufen – insgesamt eine große Nähe zu nationalsozialistischen Ideen und Strukturen. Daniel A. habe geschrieben, er hoffe mit der OSS könne „ein moderner Nationalsozialismus erreicht werden“. Die OSS hatte 12 bis 15 Mitglieder im engeren Kreis, darunter mehrere Frauen. Wer Arbeit hatte, musste 15 Euro monatlich Beitrag zahlen, Arbeitslose die Hälfte.

Erstmals hat sich die gesamte Truppe im November in einer Gartensparte bei Borna getroffen. Im Mittelpunkt habe das persönliche Kennenlernen gestanden, das Politisieren und der erhebliche Konsum von Alkohol. Potentiellen Interessenten sollten so Ziele und Zusammengehörigkeitsgefühl vermittelt werden. In dieser Zeit etablierten die Anführer einen eigenen Chat unter der Führungsriege, den sie „Geheimrat“ nannten. Die Angeklagten A. und L. gehörten zu diesem ausgewählten Kreis, A. als „Vollstrecker“, der für Sicherheit und Sanktionierungen und das Eintreiben der Beiträge zuständig war, L. zunächst als „Jugendbeauftragter“ und später als Vertrauensperson“. Oft seien Waffen in den Chats Thema gewesen, Gewehre, Pistolen., Pyrotechnik, Rohrbomben, die man selbst bauen wollte. Spätestens ab dem Jahr 2015 haben nach Überzeugung des Gerichts Überlegungen von Anschlägen dominiert. Das Ziel Brand- und Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte zu begehen und dabei auch die Tötung vom Menschen in Kauf zu nehmen.

Die beiden Angeklagten, vor allem A., hätten mit ihren Beiträgen in den Chats erheblich zur Radikalisierung der Terrorgruppe beigetragen, sagte Fresemann. Laut Anklage hatte Daniel A., ein glühender Verehrer von Adolf Hiltler, im Februar 2015 in einem Chat geschrieben, er wolle "Hinrichtungen beim nächsten Treffen" und "Türken ausbluten sehen". Später habe er geschrieben, er wolle "ganz einfach Zecken rösten und fertig". Das Gericht wertete bei Marcel L. strafmildernd, dass er einen Großteil der Vorwürfe gestanden habe, auch wenn er teilweise sehr beschönigende oder verharmlosende Angaben gemacht habe, die ihm widerlegt wurden. So haben der 43-Jährige etwa behauptet, man habe Anfang Mai 2015 nachts in Borna „Flyer verteilen“ wollen – tatsächlich sollten nun die Anfang Mai besorgte Pyrotechnik eingesetzt werden.

Alles andere als eine Spaßtruppe

Klar widerlegt sei auch die Behauptung L.s, die OSS sei eine „reine Spaßtruppe“ gewesen, so Fresemann. Als Beleg dafür könnten die Böller dienen wie „Labomba“, „Cobra 6“, „Cobra 12“ oder „Viper 12“. Sie enthielten Sprengstoffmengen, die mit der Wirkung von 30 Gramm TNT vergleichbar seien und entspreche einem militärischen Sprengsatz, sagte Fresemann. Zwei Sachveständige wurden zu dieser Gefährdungsdimension gehört. Der Tenor war, dass die von den Böllern ausgehende Wirkung tödlich sein kann.

Daniel A. habe sich nur gegenüber der Polizei nach seiner Festnahme geäußert und Angaben über die OSS gemacht. Sie seien aber nicht zu weitreichend gewesen, um sie strafmildernd berücksichtigen zu können, sagte Fresemann. Der Senat habe aber die lange Zeit berücksichtigt, die inzwischen vergangen ist. In den Strafen der beiden Angeklagten ist auch der Besitz verbotener Waffen enthalten. Bei den Durchsuchungen hatte die Polizei bei beiden Schlagringe gefunden, bei L. auch noch ein Butterfly-Messer.

A.s Verteidiger Alexander Hübner kündigte an, das Urteil in der Revision überprüfen zu lassen. Er halte die Strafe für seinen Mandanten für viel zu hart. Verurteilte in einem Terrorismus-Verfahren hätten keine Möglichkeit, auch nur einen Tag eher aus der Haft zu kommen. Zudem gelten für sie auch in der Haft verschärfte Sicherungsvorkehrungen. Hübner hatte bereits Denise G. verteidigt, die als „Schriftführerin“ zur Führungsriege der OSS gehörte. Die Frau habe ihre Freiheitstrafe von drei Jahren und zehn Monaten vollständig absitzen müssen, so Hübner.

Der erste Prozess gegen vier OSS-Mitglieder hatte im Januar 2016 vor dem Oberlandesgericht München begonnen. Mitte März 2017 wurden als Rädelsführer Markus W. (Vizepräsident) zu fünf Jahren und Andreas H. (Präsident) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Olaf O. (Pressesprecher) erhielt drei Jahre Haft. Im Juni dieses Jahres hat der Strafsenat des Dresdner OLG bereits ein weiteres Mitglied der OSS zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.