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Online Casinos in Deutschland: Rechtliche Grauzone unter dem Schutz des EU-Rechts 

Der Markt der Online Casinos boomt. 

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Foto: lechenie-narkomanii / RU
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Unzählige Anbieter versprechen Neukunden attraktive Bonuszahlungen für ihre Anmeldung und Teilnahme. Die Nachfrage nach dem Gefühl von Las Vegas in den eigenen vier Wänden ist sehr hoch. Schätzungsweise sind europaweit etwa 7 Millionen Menschen regelmäßig auf der Jagd nach dem digitalen Jackpot. Die Zahl der Spieler hat auch in Deutschland während der vergangenen Jahre deutlich zugenommen. Dabei wissen viele Teilnehmer gar nicht, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Bevor sich der deutsche Nutzer somit bei einem Online Casino registriert, sollte er sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen.

Zwiegespaltene Juristerei in deutschen Wohnzimmern

Die Rechtslage ist im Hinblick auf das Glücksspiel im Internet nicht eindeutig geregelt. Ausgangspunkt ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, wonach der Staat prinzipiell das Glücksspielmonopol hat. In dem Vertrag haben sich die Bundesländer darauf verständigt, dass ein Online-Casino keine Lizenz erhalten wird. Eine Ausnahme davon hat lediglich Schleswig-Holstein gemacht. Das Bundesland hat sich gegen den Glücksspielstaatsvertrag zur Wehr gesetzt, indem es zwölf Lizenzen an unterschiedliche digitale Anbieter vergeben hat. Die Politik ist seitdem in der Frage der Legalität selbst zerstritten. Das wiederum erschwert die Rechtslage für den Verbraucher, der sein Glück vor digitalen Spielautomaten sucht. Sicher ist, dass die von Schleswig-Holstein vergebenen Lizenzen weiterhin gelten, auch wenn sich das Bundesland zwischenzeitlich aus dem Vertrag gelöst hatte. Bei der Nutzung der verschiedenen Casinos ist somit immer darauf zu achten, dass die Anbieter eine gültige Lizenz vorweisen können, die ihnen vom Staat übertragen worden ist. Nimmt der Spieler nunmehr das Angebot eines nicht lizenzierten Glücksspielunternehmens in Anspruch, macht er sich unter Umständen nach gesetzlichen Vorschriften (§ 284 f. StGB) strafbar. Die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel sieht einen Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bis hierhin erscheint die Rechtslage nachvollziehbar und stellt den Verbraucher vor keine größeren Probleme. Sie regeln ausschließlich den Fall, dass das Online-Casino seinen Sitz in der Bundesrepublik hat. Kompliziert wird die Regelung allerdings deswegen, weil das praktische Vorgehen in Deutschland nach EU-Recht einen Verstoß darstellt. Nach dem europäischen Gesetz müssen die Lizenzen in allen EU-Ländern akzeptiert werden, auch wenn diese von einem anderen EU-Land vergeben worden ist. Hat beispielsweise ein Anbieter seinen Hauptsitz auf Malta und wurde ihm von der kleinen Insel die Lizenz übertragen, sieht das EU-Recht vor, dass auch die Bundesrepublik Deutschland diese anerkennen muss. Entsprechend verstößt die deutsche Regelung, wonach das digitale Glücksspiel nur dann erlaubt ist, wenn der deutsche Staat die Lizenz selbst übertragen hat, gegen europäische Richtlinien. Spieler, die ein europäisches lizenziertes Angebot nutzen, bewegen sich in Deutschland somit innerhalb einer rechtlichen Grauzone, solange bis die Rechtslage europaweit einheitlich geregelt worden ist.

Netzsperren in der Schweiz: Abruf ausländischer Anbieter verboten

Im Gegensatz zu Deutschland hat unser Nachbar aus der Schweiz ganz andere Regelungen im Umgang mit Online-Casinos getroffen. Das online Glücksspiel ist in der Alpenrepublik prinzipiell illegal und wird sogar hart bestraft. Um effektiv dagegen vorgehen zu können, hat das Land entschieden, dass Netzsperren eingeführt werden sollen, um die IP-Adressen der Anbieter von vornherein zu sperren. Bislang locken ausländische Glücksspielanbieter den Verbraucher gezielt an. Dadurch erleiden die Schweizer Casinos empfindliche Verluste. Die ausländischen Anbieter haben derweil einen Weg gefunden, um dieses Gesetz zu umgehen. In der Regel ist es problemlos möglich, sich auf diesen Portalen mit der eigenen Adresse anzumelden. Teilweise werden auch Schweizer Kreditkarten als Zahlungsmethode akzeptiert. Aus diesem Grund sieht sich die Politik gefordert, den europäischen Anbietern einen Riegel vor ihr Angebot zu schieben. Praktisch bedeutet dies, dass einige Internetadressen aus der Schweiz nicht mehr aufgerufen werden können. Begründet wird das Vorgehen als präventive Maßnahme gegen Betrug und Spielsucht. Was im Land lange Zeit umstritten war, wurde dennoch am 1. März 2017 beschlossen. Der Nationalrat hat dieses Vorgehen mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Nunmehr müssen die Internetanbieter der Schweiz verhindern, dass ihre Kunden in Zukunft auf solche Glücksspielangebote zugreifen können, die ihren Sitz im Ausland haben. Zugleich hat das Parlament das Geldspielgesetz derart geändert, dass Schweizer Casinos in Zukunft eine Möglichkeit erhalten, um eine Lizenzierung für ihr digitales Angebot zu erlangen. Kritiker befürchten eine Zensierung des Internets und somit einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Technisch lässt sich der Schutz durch einfache Hilfsmittel umgehen, in dem der Nutzer seinen Zugang über ein Virtuelles Privates Netzwerk herstellt, sodass nicht mehr nachvollzogen werden kann, dass die Einwahl über die Schweiz erfolgt ist. In manchen Webbrowsern ist diese Funktion vom Werk aus integriert.

Online-Glücksspiele in Österreich: Der Mittelweg für Anbieter

Ähnlich wie in Deutschland dürfen auch in Österreich nur solche Glücksspielanbieter aufgerufen werden, die ihre Lizenz vom Bund erhalten haben. Ansonsten ist sowohl die Werbung für ausländische nicht lizenzierte Casinos als auch für sonstige illegale Glücksspiele nicht zulässig. Grundsätzlich ist in Österreich folglich jedes Angebot, das vom Bund nicht lizenziert worden ist, illegal. Eine in einem anderen EU-Land erteilte Konzession berechtigt nicht zur Teilhabe am österreichischen Markt. Voraussetzung ist hierfür, dass bei einem Glücksspiel ein digitaler Spielvertrag abgeschlossen wird. Außerdem erfolgt die Entscheidung über Gewinne und Verluste zentral. In diesen Fällen handelt es sich nach österreichischem Recht im Sinne von § 12a GSpG zumindest um elektronische Lotterien, die eine Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen benötigen. Von dieser Monopolstellung sind allerdings kleine Anbieter ausgeschlossen, bei denen lediglich geringe Einsätze gespielt werden können. Es bleibt allerdings den einzelnen Ländern in Österreich vorbehalten, auch diese Spiele gänzlich zu verbieten oder die gesetzlichen Anforderungen näher zu definieren. Wer hingegen die Konzession in Österreich erhalten möchte, muss zunächst zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Derzeit existieren in dem Alpenland zwei private Anbieter, die unter staatlicher Aufsicht ihr Angebot verbreiten dürfen. Eine weitere Ausnahme für die Konzessionspflicht besteht, ebenso wie in Deutschland, bei Sportwettanbietern. Es handelt sich dabei nicht um typische Glücksspiele, da der Nutzer selbst aktiv werden muss. Ansonsten macht sich der Spieler auch in Österreich strafbar, wobei die einzelnen Taten in der Praxis nicht verfolgt werden, da die Verfolgung mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre. Das bedeutet allerdings auch, dass Nutzer, die bei einem betrügerischen Anbieter gespielt haben, keinerlei rechtliche Hilfe zu erwarten haben. Wer das Verhalten zur Anzeige bringen würde, gesteht damit selbst ein, gegen geltendes Recht aufgrund der Teilnahme verstoßen zu haben.