Großenhain
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Ortschaftsrat ermahnt Hundehalter

Einwohner von Wildenhain drängen auf die Durchsetzung des Leinenzwangs.

Von Thomas Riemer
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Hunde sind auf fast allen öffentlichen Wegen an der Leine zu führen. In Wildenhain sieht sich der Ortschaftsrat berufen, die Hundehalter wieder einmal daran zu erinnern.
Hunde sind auf fast allen öffentlichen Wegen an der Leine zu führen. In Wildenhain sieht sich der Ortschaftsrat berufen, die Hundehalter wieder einmal daran zu erinnern. © Symbolfoto: dpa

Wildenhain.  Es ist ein immer mal wiederkehrendes Thema - nicht nur in Wildenhain. Einige Leute haben bei Ortsvorsteher Mirko Neitzel moniert, dass Hunde im Dorf frei herumlaufen würden. Auch ihm selbst, so Neitzel, sei es schon passiert, dass urplötzlich ein Vierbeiner vor ihm stand, ohne dass auf Anhieb eine Aufsichtsperson zu sehen war.

Für den Ortsvorsteher ist dies Anlass, die Hundehalter im Dorf wiederholt auf ihre Pflichten gemäß der Großenhainer Polizeiverordnung hinzuweisen. Darin heißt es, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, "dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere haben die Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten zu verhindern, dass niemand durch lang anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidlich gestört wird".

In diesem Zusammenhang wollen die Ortschaftsräte künftig insbesondere auf die Durchsetzung der Leinenpflicht schauen. Denn laut Polizeiverordnung gilt dieser Leinenzwang "auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in Anlagen und Einrichtungen". 

Dazu gehören Fahrbahnen einschließlich der Rand- und Sicherheitsstreifen und der Bankette, Bepflanzungen und Pflanzstreifen. Aber auch Wander- und Reitwege, gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige öffentliche Park- und Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport- und Bolzplätze. 

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