Görlitz
Merken

Osterfeuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Der Landkreis Görlitz erklärt die derzeit geltenden Regeln in Zeiten von Corona.

 1 Min.
Teilen
Folgen
Symbolbild
Symbolbild © dpa/Maurizio Gambarini

Osterfeuer oder ähnliche große Veranstaltungen zu dem traditionellen Fest sind in diesem Jahr aufgrund des Corona-Schutzes im Landkreis Görlitz nicht erlaubt. Darauf weist der Landkreis Görlitz in einer Pressemitteilung hin. 

Laut der Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums vom 20. März ist das verboten. Feuerschale und Grillen im eigenen Garten bleiben aber erlaubt. Ums Feuer sitzen dürfen nur Familienangehörige aus dem eigenen Hausstand. Nachbarn oder weitere Personen darf man jedoch nicht zum Grillen oder zu Gartenpartys einladen.

"Die Behandlung von Anträgen auf Traditionsfeuer für spätere Zeitpunkte sollte vorerst zurückgestellt werden", erklärt der Landkreis weiter. Hier bleibe abzuwarten, welche auf das Infektionsschutzgesetz gestützte Regeln es nach dem 20. April geben wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte diesen Termin als den nächsten "Fixpunkt" für eine mögliche Lockerung der derzeitigen verschärften Regeln für das Einschränken sozialer Kontakte genannt.

Mehr Nachrichten aus Görlitz und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Löbau und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Niesky und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Zittau und Umland lesen Sie hier.