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Osterfeuer: Was ist zu beachten?

Eine Anmeldung muss sein, der Anruf bei der Rettungsleitstelle aber nicht mehr. Was ist, wenn die Feuerwehr kommt?

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Von Birgit Ulbricht

Selbst eine Gemeinde muss fürs Lagerfeuer eine Genehmigung vorzeigen können. Diese Erfahrung machten jetzt die Thiendorfer. Der Bauhof verbrannte letzte Woche selbst abgelagertes Holz am Jentzschteich in Welxande und prompt alarmierte jemand die Feuerwehr. Die rückte auch an, aber die Gemeindebediensteten konnten eine ordnungsgemäße Anmeldung vorlegen. Wenn nicht, hätte die Gemeinde das Ausrücken der Kameraden bezahlen müssen.

Nun mag das bei der Kommune egal sein, weil die eh das Geld aus der großen Kasse nimmt. Der Privatmann sollte sich schon überlegen, ob er ungenehmigt Lagerfeuer entfacht. Denn das kann richtig teuer werden. Die Regelung ist in dem Punkt überall gleich: Wer keine Genehmigung hat, zahlt. Sonst bleiben die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bei der Gemeinde. Derjenige, der anruft, wird nicht zur Kasse gebeten, auch wenn die Feuerwehr umsonst ausgerückt ist. „Sonst würde im Ernstfall keiner mehr anrufen“, sagt Ingo Nestler, Kreisbrandmeister im Landkreis. Er findet, dass durch das Anmelden der Feuer einfach mehr Ordnung herrscht. Die Gemeinden geben die gemeldeten Feuerstellen per Mail an ihre diensthabenden Wehrleiter durch – und die wissen vor Ort genau, was sich an den vier Tagen rund ums Osterfest vor Ort abspielt.

Am Tag selbst bei der Rettungsleitstelle noch einmal anrufen, muss man nicht mehr. Das hatte in der Vergangenheit so manchem Ärger sprich Kosten verursacht, denn dieser tagaktuelle Anruf vorm Anzünden war bislang Pflicht – die Genehmigung der Kommune allein genügte nicht. Das ist also jetzt anders. Offenbar waren die vielen Anrufe in der Leitstelle gar nicht zu händeln. Jetzt bekommen also die Wehrleiter vor Ort die Feuerstellen durchgegeben. Ob nun grundsätzlich viel oder wenig gekokelt wird, hängt allein vom Wetter ab, lehrt die Erfahrung. Voriges Jahr haben viele angesichts des langen Winters darauf verzichtet, für dieses Jahr liegen schon reichlich Anmeldungen vor. Für eine Gemeinde wie Thiendorf schon über 20.

Die Regeln sind klar: Das Feuer soll nicht höher als 1,5 Meter sein, es darf nicht ohne Aufsicht und Löschwasser gezündelt werden – und bis zur nächsten Bebauung ist mindestens ein Abstand von 30 Metern einzuhalten. Klettert die Waldbrandwarnstufe auf die vier, ist jegliches Feuer, auch mit vorheriger Genehmigung, untersagt. Jeder ist verpflichtet, die aktuelle Warnstufe vorher selbst zu prüfen. Unter www.Forsten.Sachsen.de ist der Stand zweimal täglich aktualisiert abrufbar.

Es gibt aber noch einen zweiten Trend: Die Bürger gehen lieber zu den großen Osterfeuern, als selbst im Garten eines zu veranstalten. So wurden in Großenhain bislang lediglich elf private Osterfeuer angemeldet – aber fünf große öffentliche Oster- bzw. Frühlingsfeuer. Auch die großen Feuer in Weißig am Raschütz und vor allem in Schönborn ziehen die Bürger an.

Erstens will nicht jeder einen Brandfleck im heimischen Grundstück und zweitens gibt es eben doch Ärger mit dem Nachbarn, wenn zu viel Rauchschwaden herüberziehen.

Und so gilt so mancher Anruf bei der Gemeinde nicht der Anmeldung des eigenen Feuers, sondern der Frage nach dem des Nachbarn. „Ja, es wird genauer hingesehen, was der Nachbar verfeuern will“, bestätigt Kreisbrandmeister Ingo Nestler.

Dass da auch die Gemeinden ganz schön aufpassen müssen, zeigt der Fall Schönborn. Dort darf erstmals nur unter Aufsicht Holz fürs große Osterfeuer abgegeben werden, nachdem die Bürger die letzten Jahre so gewaltige Baumstubben hinbrachten, dass die Gemeinde Lampertswalde derer gar nicht mehr Herr wurde. Und noch eines ist wichtig – bitte keine Tiere anfackeln, die in den Scheiterhaufen Schutz gesucht haben. Es ist daher vorgeschrieben, die Holzstöße vorher umzuschichten. Das gilt gerade für die privaten Osterfeuer, für die oft schon Monate das Holz aufgeschichtet liegt.