Zwar sind sich die Oybiner Gemeinderäte noch nicht einig, was auf der Fläche des ehemaligen Kinderferienlagers künftig entstehen könnte, zumindest aber haben sie sich jetzt darauf festgelegt, was nicht entstehen kann: Nach mehr als fünf Jahren Diskussion hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einen Bebauungsplan beschlossen. Der legt jetzt definitiv fest, dass das Grundstück - das mit seiner Lage direkt am Ortszentrum auch ein echtes Filetstück ist - nur für eine touristische Nutzung bebaut werden darf. Ein Eigenheimstandort oder eine andere Wohnbebauung kommen nicht infrage.
Ideen für eine künftige Nutzung oder einen interessierten Investor gibt es bisher nicht. Das Grundstück gehört nach wie vor zum Bundeseisenbahnvermögen. Durch den Bebauungsplan hat die Gemeinde jetzt aber das Planungsrecht über die Fläche.