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Oybin legt Bebauungsplan für altes Pionierlager fest

Die Fläche nahe am Ortszentrum ist ein Filetstück. Es darf künftig nur noch für touristische Zwecke bebaut werden. 

Von Jana Ulbrich
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Das Grundstück des ehemaligen Kinderferienlagers in Oybin darf künftig nur touristisch genutzt werden. Wie, ist allerdings noch unklar.
Das Grundstück des ehemaligen Kinderferienlagers in Oybin darf künftig nur touristisch genutzt werden. Wie, ist allerdings noch unklar. © Archivbild: Matthias Weber

Zwar sind sich die Oybiner Gemeinderäte noch nicht einig, was auf der Fläche des ehemaligen Kinderferienlagers künftig entstehen könnte, zumindest aber haben sie sich jetzt darauf festgelegt, was  nicht entstehen kann: Nach mehr als fünf Jahren Diskussion hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einen Bebauungsplan beschlossen. Der legt jetzt definitiv fest, dass das Grundstück - das mit seiner Lage direkt am Ortszentrum auch ein echtes Filetstück ist - nur für eine touristische Nutzung bebaut werden darf. Ein Eigenheimstandort oder eine andere Wohnbebauung kommen nicht infrage.

Ideen für eine künftige Nutzung oder einen interessierten Investor gibt es bisher nicht. Das Grundstück gehört nach wie vor zum Bundeseisenbahnvermögen. Durch den Bebauungsplan hat die Gemeinde jetzt aber das Planungsrecht über die Fläche.