Dresden
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Staatsanwalt akzeptiert Freispruch nicht

Der Prozess gegen Pegida-Anführer Siegfried Däbritz geht in die nächste Runde.

Von Alexander Schneider
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Der Freispruch von Pegida-Redner Siegfried Däbritz - unser Foto zeigt ihn auf einen sogenannten Trauermarsch in Chemnitz am 1. September 2018 zwischen dem Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (l.) und Pegida-Anführer Lutz Bachmann (r.) - ist nicht rechts
Der Freispruch von Pegida-Redner Siegfried Däbritz - unser Foto zeigt ihn auf einen sogenannten Trauermarsch in Chemnitz am 1. September 2018 zwischen dem Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (l.) und Pegida-Anführer Lutz Bachmann (r.) - ist nicht rechts © Paul Sander

Dresden. Für Pegida-Mitbegründer Siegfried Däbritz ist es noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft Dresden akzeptiert den Freispruch des 44-jährigen Wachmann aus Meißen nicht. Nun wird sich die Justiz erneut mit dem Fall des Pegida-Redners befassen müssen - in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Dresden.

Däbritz stand am Montag vergangener Woche wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dresden. Unter anderem hatte er als Redner auf der Pegida-Bühne Ende Juli 2017 auf dem Dresdner Altmarkt kriminelle Ausländer "Möchtegern-Kriminelle" und "Primaten" bezeichnet, denen man den Aufenthalt in Deutschland so unangenehm wie möglich machen sollte. Darüber hinaus sollten diese "Krimigranten und ihr Anhang" in ihre Länder zurückgeschickt werden, und dergleichen mehr.

Ausländern das "Menschsein abgesprochen"

Der Richter hatte die Äußerungen des Angeklagten zwar "grenzwertig" bezeichnet, allerdings habe Däbritz die "roten Linien" nicht überschritten. Es sei erkennbar gewesen, dass sich der 44-Jährige in seiner Rede mit kriminellen Ausländern befasst habe. Daher sprach er den Pegida-Redner frei. Das Grundrecht auf eine freie Meinungsäußerung genieße einen hohen Stellenwert, so der Richter. Däbritz habe sich "in Rage geredet". 

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, Däbritz habe sein Publikum zum Hass auf Ausländer angestachelt und ihnen mit seinen Bezeichnungen das" Menschsein abgesprochen". Sie hatte eine Geldstrafe von 2.600 Euro gefordert. Däbritz' Verteidigerin Katja Reichel hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Es sei nicht ansatzweise erkennbar, dass ihr Mandant den Tatbestand einer Volksverhetzung erfüllt habe.  

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