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Pegida darf Stadtrat nicht abwählen

Bachmanns Wunsch ist nicht umsetzbar: Landesdirektion und Rathaus nennen eine Neuwahl vor 2019 gesetzeswidrig.

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Noch in diesem Jahr will Pegida-Chef Lutz Bachmann Unterschriften sammeln, um den Dresdner Stadtrat aufzulösen. Das kündigte er am Sonntag nach der Wahl an. Dass dieses Ziel gesetzeswidrig ist, wusste er offenbar nicht.

Denn der Stadtrat darf laut sächsischer Gemeindeordnung überhaupt nicht abgewählt werden, sagen Landesdirektion und Rathaus. „Die ‚Korrektur‘ einer Wahlentscheidung, die inzwischen für unrichtig gehalten wird, können die Wahlberechtigten bewusst erst nach fünf Jahren vornehmen“, so Stadtsprecher Kai Schulz. Es sei vom Gesetzgeber gewollt, dass der Stadtrat Entscheidungen ohne Rücksicht auf tagesaktuelle Stimmungen treffen kann. Selbst wenn viele Stadträte aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden sollten, würde nur eine Ergänzungswahl stattfinden und keine Neuwahl des kompletten Gremiums.

Die Dresdner können den rot-grün-rot dominierten Stadtrat also erst 2019 wieder neu wählen. SPD, Linke und Grüne wollte Bachmann mit der Unterschriftensammlung „aus dem Stadtrat jagen“, sagte er mit Hinweis auf die rund 22 000 Stimmen für OB-Kandidatin Tatjana Festerling. Bei der gestrigen Pegida-Demo räumte Bachmann, seinen Fehler ein und sagte, man sei dazu verdonnert diese Legislaturperiode durchzuziehen. (SZ/sr/lex)