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Per SMS Drogen geordert – aus dem Knast

Ein haschischsüchtiger Gefangener wurde gestern erneut verurteilt – er hatte sich viermal Stoff ins Gefängnis liefern lassen.

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Von Alexander Schneider

Unverfroren und dreist – so bezeichnete gestern Staatsanwältin Esther Voss, was sich der 29-jährige Gefangene Tolga B. in seinem Vollzug geleistet hatte. Der Mann hatte im Sommer 2008 mit dem Handy eines Mitinsassen viermal Haschisch geordert und sich die Droge hinter die Mauern des Gefängnisses am Hammerweg liefern lassen. Mal per SMS, mal per Anruf. Zweimal sei der Schmuggel gelungen – 50 und zehn Gramm habe er so erhalten, für sich selbst und zum Verkauf an Mitgefangene. Zwei weitere Male ging die Sache aber schief, denn die Behörden wussten längst Bescheid: Das „heiße“ Handy hatte die Polizei abgehört.

Der mehrfach vorbestrafte Tolga B. gestand gestern am Amtsgericht Dresden die Vorwürfe, sprach von einer Sucht. Zum Zeitpunkt der Taten saß er wegen Körperverletzung in U-Haft und wartete auf seinen Berufungsprozess. Erst im Mai hatte das Amtsgericht den Mann wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Mit nur einem Schlag hatte B. einen Zweiradmechaniker (27) so schwer verletzt, dass er in Lebensgefahr schwebte.

Wieder vor Schöffengericht

„Mein Mandant fühlte sich zu unrecht verurteilt“, sagte Verteidiger Endrik Wilhelm. Tatsächlich wurde B. dann im Oktober am Landgericht Dresden zu nur einem Jahr Haft verurteilt. Denn der unglückliche Sturz auf den Hinterkopf, der zu den extremen Verletzungen geführt hatte, war dem Angeklagten nicht voll anzulasten. Noch immer behauptet B., er habe aus Notwehr zugeschlagen, als ihn drei betrunkene Dynamo-Fans angegriffen hatten. Diesem Konflikt war er jedoch auch nicht aus dem Weg gegangen.

Ohne die vier Drogendelikte hätte B. seine Strafe längst verbüßt. Stattdessen saß er gestern erneut vor dem Dresdner Schöffengericht. Tolga B. wurde, wie von Staatsanwältin Voss gefordert, zu einer Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.