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Wahlkampf-Darlehen auch in der AfD umstritten

Der Meineid-Vorwurf gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wird womöglich abgeschwächt.

Von Karin Schlottmann
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Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD, sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal in Dresden. Der Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt und ihre An
Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD, sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal in Dresden. Der Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt und ihre An © Monika Skolimowska/dpa

Dresden. Die Darlehensverträge zwischen der AfD und ihren Landtagskandidaten im Wahlkampf 2014 waren auch in der Partei umstritten. Auf dem damaligen Wahlparteitag habe unter den Bewerbern Unsicherheit geherrscht, ob die Partei die Bewerber überhaupt rechtsverbindlich verpflichten konnte, einen Kredit zu gewähren, sagte der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban am Freitag vor dem Landgericht Dresden.

Die meisten Kandidaten seien von den Verträgen, die sie auf dem Parteitag unterschreiben sollten, überrascht worden. Er selbst habe seinen finanziellen Beitrag sogar erst nach der Landtagswahl im Jahr 2015 überwiesen, sagte Urban. Der AfD-Vorstand habe das Geld weder eingefordert noch eine Mahnung geschickt. Den Kandidaten habe es nach seiner Erinnerung frei gestanden, den Darlehensvertrag zu unterschreiben. Einen Zusammenhang zwischen der Wahl zum Kandidaten und der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag habe nicht bestanden.

Auch die im Vertrag ausdrücklich vorgesehene Umwandlung des Darlehens in eine nachträgliche Spende haben seiner Aussage zufolge weder Vorstand noch Abgeordnete streng ausgelegt. Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry hatte 2015 im Wahlprüfungsausschuss des Landtages gesagt, dass die Kandidaten nicht gezwungen gewesen seien, das Darlehen nach dem Einzug in den Landtag in eine Spende umzuwandeln. Auf diese Aussage hatte sie einen Eid abgelegt. Sie muss sich deshalb wegen Meineids vor Gericht verantworten.

Nach der dreistündigen Vernehmung des Landtagsabgeordneten Andre Schollbach als Zeugen kündigte das Gericht an, dass eine Verurteilung Petrys nur wegen fahrlässigen Meineids möglich sei. Die Strafe würde in dem Fall geringer ausfallen. Grund dafür ist offenbar die Aussage Schollbachs über die Umstände von Petrys Vereidigung im Wahlprüfungsausschuss des Landtags. Sie war damals von Schollbach iniitiert worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht und Verteidigung äußerten sich in der Befragung des Linke-Politikers skeptisch über Sinn und Zweck der Eidesleistung. Schollbach habe als Rechtsanwalt gewusst, dass Meineid ein Verbrechen sei, sagte Staatsanwältin Susan Herold. Es sei deshalb nicht verständlich, dass die Abgeordneten sich trotz der Unklarheiten nicht stärker um Aufklärung der offenen Fragen bemüht hätten.

Der Vorsitzende Richter Christian Linhardt sagte, es sei verblüffend und eigenartig, dass der Juristische Dienst des Landtags davon abgeraten habe, Petry die Kreditverträge vorzulegen, damit sie ihre Aussage über die länger zurückliegenden Ereignisse überprüfen könne. Petry selbst sagt, sie habe sich damals geirrt, aber nicht vorsätzlich gelogen. Schollbach warf ihr vor, sich schlecht auf den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet zu haben. Eine Reihe von Fragen hätten mit der Prüfung der Landtagswahl überhaupt nichts zu tun gehabt, entgegnete Petrys Verteidiger Carsten Brunzel.

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