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Petry-Prozess: Strafanzeige angekündigt

Beim Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry gibt es gleich zwei Paukenschläge.

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Marcus Pretzell und Frauke Petry (Archivbild)
Marcus Pretzell und Frauke Petry (Archivbild) © dpa/Jörg Carstensen

Der Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry am Landgericht Dresden hat am Freitag für Überraschungen gesorgt. Zunächst kündigte der Ehemann der Angeklagten, der EU-Parlamentarier Marcus Pretzell, Strafanzeigen gegen mehrere Mitglieder des sächsischen Wahlprüfungsausschusses an. Am Nachmittag gewährte dann ein Jurist des Landtages bei seiner Zeugenvernehmung Einblicke in die Arbeitsweise des Ausschusses, die Fragen aufwirft.

Pretzell - von Hause aus selbst Jurist - will gegen sechs der sieben Ausschussmitglieder eine Anzeige wegen Rechtsbeugung stellen. Nur die frühere AfD-Abgeordnete Kirsten Muster ist davon ausgenommen. Hintergrund ist eine Befragung von Frauke Petry im November 2015 im Wahlprüfungsausschuss des Parlamentes. Pretzell sieht dabei "gravierende Verstöße" gegen die Zivilprozessordnung. Er geht unter anderem davon aus, dass Druck auf seine Frau ausgeübt wurde.

Zudem schloss Pretzell eine weitere Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Ausschusschef Marko Schiemann (CDU), den heutigen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) und Linke-Politiker André Schollbach nicht aus. Dafür wolle er aber das Ende des Verfahrens abwarten und sich die Protokolle noch einmal ansehen. "Nach allem, was ich mir notiert habe, gibt es diverse Widersprüche oder zumindest Unklarheiten auch zwischen den Aussagen verschiedener Zeugen."

Weder der Landtag noch die CDU-Fraktion wollte sich am Freitag zu den angekündigten Strafanzeigen äußern.

Im Meineid-Prozesses gegen Petry wirft die Anklage der heutigen Chefin der Blauen Partei vor, in der besagten Ausschusssitzung falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt und versichert, nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen, dass AfD-Kandidaten für die Landtagswahl 2014 in Sachsen ihrer Partei gewähren sollten.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte 2016 Ermittlungen gegen Petry wegen des Verdachts auf Meineid zunächst eingestellt, weil der Ausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" sei. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hob das aber wieder auf, weshalb die Ermittlungen weiterliefen und Petry schließlich angeklagt wurde.

Der Landtagsjurist Thomas Gey, der damals dem Wahlprüfungsausschuss zur Seite stand, berichtete nach einem Beitrag der Chemnitzer "Freien Presse" am Freitag im Zeugenstand von angespannten Situationen in dem Gremium. Rechtliche Beratungen seien "nicht erwünscht gewesen". Generell seien Hinweise "zum Teil mit nichtschönen Bemerkungen in nichtöffentlicher Sitzung quittiert" worden. Er habe davon abgeraten Petry zu vereidigen. Zudem habe er Schiemann rechtlich belehren wollen, was er Petry vorhalten solle. Der habe das aber abgelehnt.

Der Prozess gegen Petry wirft auch die Frage auf, ob ihre Befragung juristisch sauber ablief. Selbst die Staatsanwaltschaft äußerte den Eindruck, als habe man Petry seinerzeit in einen Meineid "schlittern lassen" wollen. Im Kern geht es darum, warum der Ausschuss Petry nicht Widersprüche zwischen ihren Aussagen und dem Darlehensvertrag beziehungsweise zu Aussagen anderer Zeugen vorhielt.

Rechtsbeugung wird mit mindestens einem Jahr Haft geahndet. Pretzell wies darauf hin, welche Konsequenzen das für die Betroffenen im Falle einer Verurteilung hätte. Dies führe zum Verlust der Wählbarkeit und des Mandats. Gleiches trifft aber auch für seine Frau zu, wenn sie wegen vorsätzlicher Falschaussage zum mindestens einem Jahr Haft verurteilt würde. Das Landgericht hatte aber bereits durchblicken lassen, dass bei ihr auch eine fahrlässige Falschaussage in Betracht kommt. (dpa)