Am 26. Mai wird auch in Pirna zu den sachsenweiten Kommunalwahlen ein neuer Stadtrat gewählt. Fraglich ist aber immer noch, ob dann auf dem Stimmzettel auch die Kandidatinnen und Kandidaten der Freien Wähler aufgeführt sind. Gegen die Aufstellung ihrer Liste sind drei Beschwerden von Kandidaten der Pirnaer Bürgerinitiativen im Landratsamt eingegangen. Zudem gibt es eine Beschwerde der CDU gegen eine Entscheidung des Pirnaer Wahlausschusses dazu.
Über die Beschwerden muss das Kommunalamt im Landratsamt entscheiden. Dessen Leiter, Thomas Obst, erklärte jetzt, dass die Beschwerden keine aufschiebende Wirkung für die Wahl am 26. Mai haben. Gesetzlich muss das Kommunalamt bis spätestens vier Tage vor dem Wahltag über die Beschwerden entschieden haben. So soll gewährleistet werden, dass möglicherweise noch neue Stimmzettel gedruckt werden könnten. „Noch brauchen wir etwas Zeit. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass wir weit vor Fristende entscheiden werden“, sagte Obst auf SZ-Nachfrage.
Dann sei zwar klar, ob die Freien Wähler am 26. Mai mit auf dem Stimmzettel für den Pirnaer Stadtrat stehen. Der Fall an sich kann aber weiter juristisch verfolgt werden. Nach der Entscheidung des Kommunalamtes haben alle Beteiligten die Möglichkeit, dagegen am Verwaltungsgericht zu klagen. Das können sowohl die Beschwerdeführer sein als auch die Freien Wähler, aber auch die Stadt Pirna, dessen Wahlausschuss die beanstandete Zulassung der Liste beschlossen hatte.
Doch auch eine Klage hätte laut Kommunalamt keine aufschiebende Wirkung für die Wahl. Sollte vom Gericht die Entscheidung des Landratsamtes irgendwann mal abschließend als falsch beurteilt werden, müsste neu gewählt werden.
Ein solcher Fall wäre einmalig in der jüngeren Geschichte des Landkreises. Das gilt auch für die Beschwerden an sich. „Seit ich 2007 ins Amt kam, gab es noch nie eine Beschwerde gegen die Zulassung einer Liste“, sagt Obst. Auch aus Zeiten davor sei ihm nichts dergleichen zu Ohr gekommen.
Ausgangspunkt des ganzen Dilemmas war, dass die Wählervereinigung „Freie Wähler – Wir für Pirna“ auf ihrer Mitgliederversammlung Anfang Februar ihre Kandidatenliste für die Stadtratswahl in offener Abstimmung beschloss. Laut Kommunalwahlrecht ist das nicht zulässig, es muss geheim gewählt werden.
Prüfung auf Formfehler
Dieser Fehler ist der Wählervereinigung später klar geworden. Wissend, dass ihr Wahlvorschlag nicht bestehen würde, suchten die Freien Wähler eine Möglichkeit, bis zum Stichtag 26. März doch noch eine gültige Liste einzureichen. Ihre Lösung: Sie treten nicht mehr als mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung „Freie Wähler – Wir für Pirna“ an, sondern als lose Gruppe Freie Wähler. Von diesen gibt es einige in anderen Stadt- und Gemeinderäten im Landkreis.
Während neu antretende Gruppen aber Unterstützungs-Unterschriften für einen Wahlvorschlag sammeln müssen, brauchen Gruppen, die schon im Stadt- oder Gemeinderat vertreten sind, dieses nicht. In Pirna ist das der Fall. Die Freien Wähler sind seit der Wahl 2014 im Stadtrat vertreten – mit Bernd Kühnel und Ulf Weise. Die Freien Wähler nominierten erneut, diesmal geheim und reichten die neue Kandidatenliste ein. Der Gemeindewahlausschuss in Pirna ließ sie zur Wahl zu.
Das wollen die Beschwerdeführer aber nicht ohne Weiteres hinnehmen. Jetzt geht es um die Frage, ob Weise und Kühnel wirklich durchgängig als Freie Wähler im Stadtrat saßen. Das könnte wieder ein Formfehler sein. So sehen es Peter Tränkner, André Kurth und Christian Thinius von den Pirnaer Bürgerinitiativen. Deshalb reichten sie Beschwerden ein.
Sowohl die Pirnaer Stadtverwaltung als auch ein von den Freien Wählern mittlerweile in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommen zu einer anderen Auffassung.
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