Die Nachricht platzt in eine Zeit, in der so viel wie selten übers Impfen diskutiert wird. Gerade da die ersten Corona-Impfungen begonnen haben, wird bekannt, dass eine 1960 geborene Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Impfausweise gefälscht haben soll.
Sie soll in vier Fällen zwischen Februar und August dieses Jahres bei Kindern die Masernimpfung bestätigt haben, obwohl sie sie nicht vorgenommen hat. Die Brisanz: Seit März ist die Masernimpfung Pflicht. In Kitas ist der Nachweis darüber bei Aufnahme vorzulegen, in den Schulen in der Regel zu Beginn des Schuljahres.
Wie sind die angezeigten Fälle ans Licht gekommen? Diese und weitere Fragen bleiben noch unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die derzeit laufenden Ermittlungen. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt rechnet damit, dass sie längere Zeit dauern. Die Spekulationen und die Diskussionen indes gehen weiter. Auch bei den Lesern der Facebookseite von Sächsische.de.
"Impfgegner bestrafen"
Die Äußerungen reichen von "Impfgegner bestrafen" über "Das darf doch nicht wahr sein" und "Wer seinen Kindern zumutet, dass sie die Masern bekommen, wie ich sie hatte, muss bestraft werden" bis zu "Not macht erfinderisch".
Ein Leser schreibt: "Cool, dass es noch Ärzte mit Rückgrat gibt", und vermutet hinter allem, den Masern- und den Corona-Impfungen, die Pharmakonzerne. Von denen war vor der Einführung der Masernimpfpflicht, bei aller auch damals schon geäußerten Kritik, nicht die Rede. Das ist erst seit Corona und dem Leugnen dieser Krankheit der Fall. Der Leser zeigt sich als solcher Leugner und Impfgegner, denn am Ende schreibt er: "Aufwachen und nicht alles hinnehmen, was uns vorgesetzt wird." Immer mehr nehmen aber auch solche Äußerungen nicht mehr hin.
Masern sind ansteckender als Corona
Masern sind noch infektiöser als das Coronavirus und zählen zu den ansteckendsten Erregern überhaupt. Darauf machte Gesundheitsminister Spahn in der Bundespressekonferenz am 30. Dezember noch einmal aufmerksam. Kommt ein Infizierter mit einem Menschen in Kontakt, der nicht durch eine Impfung oder frühere Erkrankung geschützt ist, erkrankt dieser mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent.
Um die sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, ist es notwendig, dass 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Deshalb gilt seit März für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen eine Impfpflicht gegen Masern. Damit soll die Impfquote erhöht und mittelfristig eine Ausrottung der Masern in Deutschland erreicht werden.
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