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Baumeigentümer in der Pflicht

Die Pflege der Bäume an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis SOE ist Sache des Freistaats. Doch auch Privatbesitzer müssen ran.

Von Louis Venus
 3 Min.
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Die Instandhaltung der Bäume an Bundes- und Staatsstraßen obliegt dem Freistaat, doch auch Privatbesitzer können in die Pflicht genommen - und haftbar gemacht werden.
Die Instandhaltung der Bäume an Bundes- und Staatsstraßen obliegt dem Freistaat, doch auch Privatbesitzer können in die Pflicht genommen - und haftbar gemacht werden. © Claudia Hübschmann

Ein Großteil der Bäume entlang Sachsens Straßen liegt in der Obhut des Freistaats. Diese instand zu halten und damit für die nötige Verkehrssicherheit zu sorgen, liegt in der Verantwortung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Sächsische.de berichtete, wer in der Sächsischen Schweiz der Baumkontrolleur ist und wie diese Kontrollen vonstatten gehen.

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