SOE: Warum zwei Städte Kita-Gebühren zurückzahlen und andere nicht

Für die Eltern waren die vergangenen Monate schwer. Nie wussten sie, ob ihre Kita morgen wegen Corona schließt. Manchmal waren es nur Tage, oft auch länger. Die Stadträte in Heidenau und Bad Gottleuba-Berggießhübel haben es sich auch nicht leicht gemacht, aber sie haben eine Entscheidung getroffen.
Beide Städte zahlen nun den von Schließungen betroffenen Eltern Kita-Gebühren zurück und gehören damit zu den Ausnahmen im Landkreis. Dennoch gibt es Unterschiede. Welche und warum andere Städte nicht dem Beispiel folgen.
Heidenau: Auf Antrag ohne Zeitbegrenzung
Heidenau macht das wie schon einmal, als der Freistaat nicht für die angeordneten Corona-Schließzeiten aufkam. Im Stadtrat gab es deshalb auch keine Diskussion. Weit und breit ist Heidenau damit zwar nicht, wie Bürgermeister Jürgen Opitz (CDU) sagt, die einzige Stadt, aber einige der wenigen. Der Stadtrat hat die Änderung der entsprechenden Satzung einstimmig beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte des Heidenauer Modells sind:
- Der Elternbeitrag wird anteilig erstattet, wenn die betreffende Kindertageseinrichtung aufgrund von Corona-Erkrankungen ganz oder teilweise geschlossen wurde.
- Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag der Eltern.
- Sie erfolgt nur, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
- Die Regelung gilt rückwirkend ab 26. November 2021 ohne ein Enddatum.
Bad Gottleuba-Berggießhübel: Ab 20 Tage automatisch
Im Doppelkurort Bad Gottleuba-Berggießhübel hat der Stadtrat jetzt im zweiten Anlauf eine Regelung beschlossen, die sich etwas von Heidenau unterscheidet, im Prinzip aber ebenfalls Eltern entlasten will. Ausgangspunkt war die Kita Börnersdorf, die von den Ausfällen besonders betroffen war. Die erste Überlegung, die Erstattung nur für diese Kinder zu zahlen, wurde verworfen. Nun können sie alle Eltern in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Der Beschluss für Bad Gottleuba-Berggießhübel beinhaltet folgendes:
- Erlassen wird ein Monatsbeitrag für die Kita, wenn die Betreuung mehr als 20 Tage nicht möglich war.
- Der Zeitraum dafür ist der 1. Dezember 2021 bis 31. März 2022.
- Die Gutschrift soll im Mai erfolgen.
- Betroffene Eltern müssen sich nicht extra an die Stadt wenden, die Gutschrift erfolgt automatisch.
Die anderen:
Andere Kommunen wie Sebnitz, Neustadt und Pirna hingegen lehnen eine Rückzahlung ab. Sie beziehen sich auf ihre geltenden Satzungen, die das nicht vorsehen. Das ist auch in Bad Gottleuba-Berggießhübel und Heidenau der Fall, doch hier wurden die Satzungen geändert. Diese Möglichkeit haben Stadträte jederzeit.
Der Freistaat gibt dazu keine eindeutigen Vorgaben. Erstens, weil es für die Schließzeiten von Kitas keine allgemeingültigen Regelungen gibt und zweitens, weil für die Kitabeiträge die Kommunen zuständig sind. Wer es sich also leisten kann und will, kann Eltern auch etwas zurückzahlen.