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Haftbefehle über Ostern vollstreckt

Für vier Reisende war an der Kontrollstelle Breitenau auf der A17 Endstation. Sie waren zu Strafen verurteilt und müssen die nun im Gefängnis verbüßen.

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© Symbolfoto/Archiv: dpa/Sven Hoppe

Vier gesuchte und rechtmäßig verurteilte Personen wurden über die Feiertage von der Bundespolizei bei Kontrollen an der A17 bei Breitenau aus dem Verkehr gezogen und ins Gefängnis gebracht.

Für einen 37 Jahre alten Mann hatten die Grenzkontrollen am Karfreitag erhebliche Konsequenzen. Eigentlich wollte der Deutsche nach Hamburg fahren. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Gera zur Fahndung ausgeschrieben war. Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Stadtroda zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt worden. Aus diesem Grund drohte ihm jetzt eine 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem einen gefälschten französischen Führerschein. Die Haftstrafe hätte der Mann bei Zahlung der Geldstrafe abwenden können. Das scheiterte aber an seinen finanziellen Mitteln, er wurde zum Haftantritt nach Bautzen gebracht.

Am Sonnabend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel ein Ehepaar aus Rumänien in einem Pkw mit deutscher Zulassung. Der Mann (49 Jahre) wurde bereits mit drei Haftbefehlen und seine Partnerin (ebenfalls 49) mit einem Haftbefehl gesucht. Der Mann war wegen Diebstahls und Körperverletzung 2015 und 2018 rechtskräftig verurteilt worden.

Resultierend aus drei Haftbefehlen waren somit Geldstrafen von insgesamt 2.205 Euro offen. Die Frau war ebenfalls wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 148 Tagen verurteilt. Da die Ehepartner die geforderten Geldstrafen von insgesamt 4.425 Euro nicht aufbrachten, hatten der Mann in Bautzen und seine Frau in Chemnitz ihre Haftantritte für die nächsten 147 Tage.

Zwölf Stunden später wurde ein Bulgare (45 Jahre) an der A17 kontrolliert, überprüft und verhaftet. Der 45-Jährige war 2020 wegen Nötigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden. Die Haftstrafe könnte er mit Begleichung der Geldstrafe von 4.800 Euro abwenden. Er konnte den Betrag nicht aufbringen und wurde ins Gefängnis nach Dresden eingeliefert. (SZ)