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Heidenau entscheidet über Kitagebühren

Der Vorschlag ist analog der vom Vorjahr. Nur wenige Eltern haben damals Geld zurückgefordert.

Von Heike Sabel
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Bei eingeschränkter Kitaöffnungszeit können Heidenauer Eltern Gebühren auf Antrag zurückfordern.
Bei eingeschränkter Kitaöffnungszeit können Heidenauer Eltern Gebühren auf Antrag zurückfordern. © SZ-Archiv: Claudia Hübschmann

Kitas auf, Kitas zu, Kitas wieder auf, aber mit verkürzter Öffnungszeit: Das hat auch Auswirkungen auf die Gebühren, die die Eltern zahlen. Der Heidenauer Stadtrat will das jetzt prinzipiell regeln. Dazu soll die entsprechende Satzung geändert werden. Künftig muss das damit nicht immer wieder neu entschieden und geklärt werden. Die Rückerstattung von gezahlten Gebühren erfolgt dann in pandemischen Situationen ab dem ersten Schließtag. Bei eingeschränkten Öffnungszeiten erfolgt die Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren auf Antrag. So lautet der Vorschlag der Verwaltung, der auf Anträge der Fraktionen AfD und Linksbündnis im Stadtrat zurückgeht.

Die Rückzahlung war auch bisher schon möglich. Davon haben jedoch nur sehr wenige Eltern Gebrauch gemacht, sagt Bürgermeister Jürgen Opitz (CDU). Da die meisten Verträge auf neun Stunden laufen, ist bei einer achtstündigen Öffnungszeit die Differenz relativ gering. Die maximale Betreuungszeit beträgt elf Stunden.

Stadtrat, 25. Februar, 18.30 Uhr, Aula Goethe-Oberschule, Einwohnerfragestunde zu Beginn

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