Der Vorwurf wiegt schwer: Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge soll Impfausweise gefälscht haben. Seit Ende Dezember ermittelt die Staatsanwaltschaft dazu. Jetzt hat die Ärztin einen Verteidiger. Dieser erhält nun Akteneinsicht und Gelegenheit zur Stellungnahme, sagt Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Jürgen Schmidt. Er hatte schon im Januar angekündigt, dass das Verfahren länger dauern wird.
Die Sächsische Landesärztekammer hat die 1960 geborene Ärztin angezeigt. Sie soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht erfolgte. Stattdessen habe die Frau „homöopathisch geimpft“.
Mehrere Kinder ohne Impfschutz in Kitas
Seit März vergangenen Jahres ist der Nachweis einer Masernschutzimpfung Voraussetzung für den Besuch einer Kita. Die Täuschung mit der "homöpathischen Impfung" hatte offenbar Erfolg, da mehrere Kinder damit von Kitas aufgenommen wurden. Die Ärztin habe sich damit aus Sicht der Landesärztekammer strafbar gemacht. Ihr wird das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und die Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung vorgeworfen. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
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