Freie Schulwahl heißt nicht, dass jeder Schüler an seine Wunschschule gehen kann. Bei den Grundschulen gelten außer für Freie Schulen die vorgeschriebenen Grundschulbezirke, bei den Oberschulen und Gymnasium setzen die Kapazitäten der Schulen grenzen. Deshalb können bzw. müssen auch drei Wünsche angegeben werden, wenn sich Viertklässler für das fünfte Schuljahr an Oberschule oder Gymnasium anmelden.
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