Pirnaer Einwohner, die im Besitz einer Anwohnerparkkarte sind, dürfen ihre Fahrzeuge nicht mehr auf der nördlichen Seite der Gartenstraße - die Seite, auf der sich Volksbank und Post befinden - abstellen. Das Anwohner-Parken ist auf dieser Seite im Abschnitt zwischen Grohmannstraße und Klosterstraße jetzt tabu.
Das Rathaus hebt damit eine bis dato geltende Ausnahmeregelung auf. Bislang durften Anwohner ihre Fahrzeuge interimsweise auch auf der nördlichen Seite der Gartenstraße abstellen. Dies war vor allem der regen Bautätigkeit in der Innenstadt geschuldet.
Gebührenpflicht auf der Nordseite
Weil unter anderem Hochwasserschäden von 2013 beseitigt sowie neue Kanäle auf der Breiten Straße und neue Fernwärmeleitungen auf der Gorkistraße verlegt wurden und das Scheunenhofcenter entstand, waren zeitweise viele Anwohner-Parkflächen weggefallen.
Da nach Aussage des Rathauses das intensive Baugeschehen inzwischen weitgehend abgeschlossen sei, soll nun wieder die reguläre Parkordnung auf der Gartenstraße gelten. Auf der nördlichen Seite ist nun wieder ausschließlich gebührenpflichtiges Parken zugelassen. Die Südseite ist fürs Anwohner- und Beschäftigten-Parken freigegeben. Die Stadt bittet die Inhaber der entsprechenden Parkkarten, die veränderte Parkregelung zu beachten.
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