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Lochmühlen-Investor soll Bußgeld zahlen

Das will Herrmann Häse nicht akzeptieren. Der Fall gibt Einblicke in die Fallstricke der Bürokratie.

Von Gunnar Klehm
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Der Investor der Lochmühle sollte für ungenehmigte Bauarbeiten ein Bußgeld bezahlen, ging aber in Widerspruch.
Der Investor der Lochmühle sollte für ungenehmigte Bauarbeiten ein Bußgeld bezahlen, ging aber in Widerspruch. © Karl-Ludwig Oberthür

Dieses Bußgeld ist saftig. Mehr als 3.000 Euro sollte Hermann Häse wegen ungenehmigter Bauarbeiten rund um die Ruine der Lochmühle an der Wesenitz bei Lohmen berappen. Gegen diesen Bescheid der Landesdirektion Sachsen ging der Bauherr in Widerspruch. Am Montag, 23. November, wurde der Fall am Amtsgericht in Pirna verhandelt.

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