Am Grenzübergang in Breitenau hat die Bundespolizei kürzlich zwei Männer wieder abgeschoben, die versuchten, mit ungültigen beziehungsweise gefälschten Papieren nach Deutschland einzureisen. Zunächst konnte ein 34- jähriger tunesischer Insasse eines Reisebusses am 2. September gegen 15.45 Uhr bei der Einreisekontrolle lediglich eine gültige deutsche Aufenthaltsgestattung vorweisen.
Als die Beamten die Personendaten des Mannes ins polizeiliche System eingaben, gab es einen Treffer: Die Polizeidirektion Stuttgart hatte bereits eine Zurückschiebungsverfügung eingegeben. "Bei der genaueren Recherche wurde ersichtlich, dass seine vorgelegte Aufenthaltsgestattung erloschen ist", teilte die Bundespolizeidirektion mit. Des Weiteren sei das Gültigkeitsdatum des Dokumentes verfälscht worden. Der Mann wurde mit einer vierjährigen Einreisesperre nach Tschechien zurückgewiesen.
Ähnlich erging es einem 40-jährigen Syrer. Dieser legte am 3.September in den frühen Morgenstunden zur Kontrolle einen spanischen Reisepass vor. Ein Lichtbildabgleich ergab, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt. Er gab an, dass er diesen Pass von einer männlichen Person vor der Einreise nach Deutschland bekommen habe. Bei der weiteren Bearbeitung konnte in seiner Bauchtasche sein gültiger syrischer Reisepass aufgefunden werden. Der spanische Pass wurde seit 2023 zur Sicherstellung im Fahndungssystem geführt. Der Syrer wurde er mit einer zweijährigen Einreisesperre nach Tschechien zurückgeschoben. (SZ)