SZ + Leben und Stil
Merken

15 Leserfragen zur richtigen Vorsorge

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Notare und Anwälte erklären, worauf es bei der Vorsorge ankommt.

 6 Min.
Teilen
Folgen
Am Telefon waren Joachim Püls, Notar aus Dresden (l.), Ulrike Biegel, Notarin aus Döbeln, und Frank Simon, Anwalt aus Dresden.
Am Telefon waren Joachim Püls, Notar aus Dresden (l.), Ulrike Biegel, Notarin aus Döbeln, und Frank Simon, Anwalt aus Dresden. © René Meinig

Will ich mich für den Ernstfall medizinisch absichern, reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus. Das regelt eine Patientenverfügung. Aber nicht jedes Formular reicht für eine detaillierte Information im Notfall. Leser hatten dazu viele Fragen.

Ihre Angebote werden geladen...