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200 Arbeitsstunden für eine Lüge

Eine junge Görlitzerin zeigte an, vergewaltigt worden zu sein. Das war frei erfunden, und dafür musste sie sich verantworten.

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Von Jens-Rüdiger Schubert

Nachdem die 20-jährige Görlitzerin Mandy Züler* dreimal nicht zu Gerichtsterminen erschien, ließ der Richter sie von der Polizei vorführen. Doch bis kurz vor der Verhandlung war die junge Frau nicht auffindbar. Die parallelen Bemühungen der Verteidigung dagegen waren erfolgreicher. So erschien Mandy Züler dann tatsächlich noch, wenn auch verspätet. Ihr bisheriges Fernbleiben begründete sie damit, die Termine stets vergessen zu haben.

Der Staatsanwalt hatte sie angeklagt, den Vorwurf einer Vergewaltigung erhoben zu haben, obwohl sie genau wusste, dass diese Anschuldigung falsch war. Auch vor dem Richter musste Mandy Züler zugeben, niemals vergewaltigt worden zu sein. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Görlitz ging es außerdem um drei Anklagen wegen Beleidigung, übler Nachrede und Leistungserschleichung. Die junge Frau gab alles zu. Die Jugendgerichtshilfe berichtete, dass Mandy in schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen, mehrfach in psychiatrischer Unterbringung und in Heimen war. Schon mit 14 Jahren hatte sie Drogen- und Alkoholkontakt. Da die Tatvorwürfe drei Jahre zurückliegen, beantragte der Staatsanwalt, Mandy Züler zu verwarnen und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verhängen. Der Richter folgte dem Antrag. Zusätzlich wird der Verurteilten für ein Jahr ein Betreuer zur Seite gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

* Name von der Redaktion geändert