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210Euro Strafe für Telefonstreich

Ein entlassener Häftling wollte im Frühjahr einem Ex-Zellengenossen eins auswischen.Das ging schief.

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Von Christoph Scharf

Da hatte ein 45-Jähriger Erklärungsbedarf: Seine Freundin fischte aus dem gemeinsamen Briefkasten eine 72-Euro-Rechnung – für eine Flirt-Hotline. „Ich hab Stress mit ihr bekommen“, sagte der Bautzener vor Gericht, wo er als Zeuge in einem Betrugsprozess auftrat.

Denn die Rechnung hatte nicht er verursacht, sondern ein 31-Jähriger, mit dem er gemeinsam in der JVA eingesessen hatte. Dieser hatte laut Anklage nach seiner Entlassung bei einer Firma angerufen, die im Fernsehen für einen Flirt-Chat Werbung macht. Dort bestellte er einen Ein-Monats-Vertrag und ließ sein Handy freischalten, gab aber Namen und Adresse seines Ex-Zellengenossen für die Rechnung an.

Das gestand der Angeklagte freimütig ein. „Ich wollte ihm eins auswischen.“ Der andere war sechs Wochen vor ihm entlassen worden und hatte angeblich draußen schlecht über ihn geredet, so dass die Beziehung des Angeklagten in die Brüche ging. Weil er schon mehrmals wegen Betrugs verurteilt wurde und zudem wegen Fahrens ohne Führerschein unter Bewährung stand, beantragte die Staatsanwältin drei Monate Haft ohne Bewährung. Der Richter verhängte allerdings lediglich 210Euro Geldstrafe – schließlich sei kein allzu großer Schaden entstanden.