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600 Ausländer müssen den Kreis verlassen

Manche reisen aber auch freiwillig aus. Vor den Unterkünften kommt es derweil zu rassistischen Zwischenfällen.

Von Kevin Schwarzbach
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Die Asylbewerbereinrichtung Am Birkenwäldchen in Riesa sorgte in der Vergangenheit häufiger für Schlagzeilen: Mal gaben dort lebende Asylbewerber Jugendlichen Drogen, dann wurde sie Ziel von rassistischen Angriffen.
Die Asylbewerbereinrichtung Am Birkenwäldchen in Riesa sorgte in der Vergangenheit häufiger für Schlagzeilen: Mal gaben dort lebende Asylbewerber Jugendlichen Drogen, dann wurde sie Ziel von rassistischen Angriffen. © Archivfoto: Sebastian Schultz

Als im Dezember vergangenen Jahres im sozialen Netzwerk Facebook ein Eintrag auftaucht, in dem sich eine junge Frau über die Abschiebung eines Mannes aus der Asylbewerbereinrichtung Am Birkenwäldchen in Riesa beschwert, dauert es nicht lange, bis die Diskussion im Netz kocht. Der Beitrag wird innerhalb weniger Stunden mehr als 100 Mal geteilt, fast doppelt so viele Kommentare sammeln sich. Nach einigen wüsten Beschimpfungen wird der Text wieder gelöscht, auch das Profil der jungen Frau verschwindet. Von der einen auf die andere Sekunde ist die Debatte beendet.

Das Beispiel zeigt: Das Thema Asyl polarisiert weiterhin. Doch was in den vergangenen Jahren noch zum Alltag gehörte, hat mittlerweile Seltenheitswert. Die öffentliche Diskussion zum Thema Asyl ist weitgehend abgekühlt, wird zumindest nicht mehr so oft und so intensiv geführt wie noch 2017 oder 2018. Doch wie steht es eigentlich um die Situation der Asylbewerber im Landkreis Meißen? Und welche Vorfälle sorgten zuletzt für Aufregung? Die SZ gibt einen Überblick über aktuelle Zahlen und Fakten.

Mehr als 600 Asylbewerber im Kreis sind ausreisepflichtig

Derzeit gelten in ganz Sachsen fast 13.000 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig. Hinzu kommen etwa 10.000 Personen, die eine Duldung besitzen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel hervor. Personen mit Duldung sind eigentlich ausreisepflichtig, können aktuell aber nicht abgeschoben werden. Die Gründe dafür können verschieden sein.

Im Landkreis Meißen gelten derzeit insgesamt 604 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig. Ein Großteil davon kommt aus Afghanistan, Indien, Georgien, Pakistan oder Russland. Ihnen droht in den kommenden Monaten die Abschiebung aus dem Kreis Meißen in ihre Heimat.

Knapp 100 Asylbewerber reisen freiwillig aus

Doch nicht in allen Fällen muss die Polizei tätig werden und Menschen abschieben. Vergangenes Jahr nutzten im Kreis Meißen knapp 100 Asylbewerber, die bereits außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebten, die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. Zuvor hatten sie alle an einer Beratung des Freistaates Sachsen zur freiwilligen Rückkehr teilgenommen. Ziel des Beratungsprogramms ist es, jene Menschen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen und ihnen dabei Unterstützung anzubieten. In ganz Sachsen nahmen vergangenes Jahr mehr als 500 Menschen, die bereits außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebten, die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise wahr.

Im Kreis Meißen waren es laut Auskunft des Sozialministeriums vor allem Menschen aus Libyen, Russland, Georgien, Vietnam und Pakistan, die freiwillig ausgereist sind. Die freiwillige Ausreise ist mit verschiedenen finanziellen Unterstützungen, wie beispielsweise einer Reisebeihilfe und einer Starthilfe, verbunden. Welche Summen genau gezahlt werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In manchen Fällen gibt es mehrere Hundert Euro.

Mehrere rassistische Zwischenfälle vor Asylbewerbereinrichtungen

Laut Auskunft der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr 98 Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte. Einer davon ereignete sich vor der Unterkunft Am Birkenwäldchen in Riesa, wo mehrfach der Hitlergruß gezeigt wurde. Zudem gab es laut einer Statistik der Bundesregierung deutschlandweit mehr als 1.000 Angriffe auf Asylbewerber. Drei davon im Landkreis Meißen. Alle ereigneten sich in Zeithain oder Riesa. Die Polizei ermittelte in diesem Zusammenhang wegen Volksverhetzung und Beleidigung.