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Abschiebung verhindert

Ein Kurde muss mit seinen drei Töchtern zunächst nicht zurück in den Irak.

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© Jens Trenkler

Von Sebastian Beutler

Görlitz. Robert Ziolkowski hat sein Minimalziel erreicht und den Kurden Karim Quadir Farhad und seine Familie vor der Abschiebung in den Irak bewahrt. Der Görlitzer Anwalt hatte im Herbst von der drohenden Abschiebung des Mannes und seiner drei Töchter im Alter von vier, neun und elf Jahren erfahren. Quadirs Frau war bei der Geburt der jüngsten Tochter gestorben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sah bei dem Kurden keinen Grund, ihn als Flüchtling anzuerkennen. Der Mann aus dem Nordirak, der nach eigenen Angaben als Peschmerga gegen die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ gekämpft hatte, war im Dezember 2015 aus seinem Land geflohen und über Griechenland und die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Letztlich landete er in Görlitz. Das BAMF war zu der Auffassung gekommen, dass Farhad auch in den sicheren Süden Iraks hätte fliehen können. Über die Lage der vierköpfigen Familie berichtete die SZ Ende September. Das Verwaltungsgericht Dresden sah nun zwar auch keinen Flüchtlingsstatus bei dem Kurden gegeben, allerdings sprach es einen Abschiebungsschutz für die Familie aus. „Die Quadirs bekommen somit einen Aufenthaltstitel“, erklärt Ziolkowski, „zunächst befristet auf ein Jahr.“ Möglich ist es, eine Verlängerung für weitere zwei Jahre zu beantragen. Ziolkowski ist mit diesem Spruch des Gerichtes zufrieden, weil die Quadirs damit Rechte vergleichbarer Schutzberechtigter haben.