Groitzsch. Da kommen die Besitzer von Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet Klipphausen nicht drumherum. Sie müssen rückwirkend für dieses Jahr seit Januar Gebühren für die Abwasserentsorgung bezahlen. Das beschloss jetzt der Gemeinderat auf seiner Sitzung in Groitzsch. Es handelt sich dabei um Eigentümer von privaten Kleinkläranlagen, wo die gereinigten Abwässer aus den Haushalten in öffentliche Kanäle der Abwasserbeseitigungsanlagen der Kommune eingeleitet werden. Es wurde ein Gebührensatz von 1,76 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Bislang brauchten diese Besitzer von Kleinkläranlagen nichts zu bezahlen.
„Damit wollen wir bei der Abwasserentsorgung künftig die Unterschiede beseitigen, die zwischen Haushalten bestanden. Es geht da einmal um Bürger, die die Abwässer in das zentrale öffentliche Netz einleiten, sowie andererseits um Einwohner, die dafür Kleinkläranlagen benutzen“, sagt Bürgermeister Gerold Mann (parteilos). Die Kommune sei in der Pflicht, die Abwasserentsorgung kostendeckend zu betreiben. „Wir müssen in den nächsten Jahren viele dieser Ortskanäle sanieren, wo die Besitzer von Kleinkläranlagen das gereinigte Abwasser einleiten“, so der Bürgermeister.
Die Gemeinde hat dazu Berechnungen angestellt, wie Kämmerin Silvia Kunas sagte. So zahlt jetzt zum Beispiel im Klipphausener Bereich ein Zwei-Personen-Haushalt für 60 Kubikmeter Abwasser, die über die private Kleinkläranlage in den Ortskanals fließen, im Jahr etwa 130 Euro (mit Beseitigen des Klärschlamms). Ein Haushalt, der ins öffentliche Netz einleitet, muss dagegen für die gleiche Kubikmeterzahl 152 Euro berappen. In Triebischtal, wo ein anderer Gebührensatz gilt, sind es da für das öffentliche Netz 276 Euro. (DH)