Die Nauwalder stehen vor einem Dilemma. Die Gemeinde strebt seit Jahren eine dezentrale Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen an. Das würde bedeuten, dass sich jeder seine eigene Anlage auf seinem Grundstück bauen, diese warten und das Abwasser und den Klärschlamm entsorgen lässt.
Nun stellt sich aber heraus, dass diese Art der Entsorgung die mit Abstand teuerste wäre. Zumindest für die Ortsteile Spansberg und Nauwalde. Das geht aus dem ersten Entwurf zum Abwasserbeseitigungskonzept eines Dresdner Ingenieurbüros hervor. Demnach sei die kostengünstigste Variante eine zentrale Überleitung des Abwassers in die Kläranlage Gröditz. Doch dagegen wehren sich die Nauwalder seit Jahren.
Für den Ortsteil Schweinfurth wäre zwar der Bau von Kleinkläranlagen die wirtschaftlichste Lösung. Allerdings nur, wenn man die reinen Investitionskosten betrachtet. Auf längere Zeit gesehen, ist die Überleitung des Abwassers ins knapp zwei Kilometer entfernte Kröbeln (Brandenburg) um ein Vielfaches billiger. Nur in Nieska wären Gruppen-Kleinkläranlagen, finanziell gesehen, am günstigsten. „Noch ist nichts entschieden, alles ist offen“, sagt Barbara Hoffmann (Die Linke), Bürgermeisterin der Gemeinde Nauwalde. Zurzeit werde der Entwurf zum Abwasserkonzept vom Landratsamt geprüft, was einige Monate dauern wird. Eile sei nicht geboten, denn die Kommune hat bis 2015 Zeit, die Abwasserentsorgung zu regeln. Die Umsetzung sei auch schrittweise möglich, so das Landratsamt Meißen.
Fakt ist jedoch: Die Nauwalder müssen möglichst wirtschaftlich entscheiden, denn bezüglich hoher Investitionen sind der Gemeinde die Hände gebunden. Die Haushaltslage ist angespannt. Erst im Januar musste der Gemeinderat (zusätzlich zu den geplanten rund 41000 Euro) eine außerplanmäßige Ausgabe von rund 44000 Euro beschließen, um die Abwasserabgabe für 2003 bis 2007 an die Landesdirektion Dresden zu bezahlen.
Künftig sollte die Kommune diese Kosten auf die Bürger umlegen. Das rät das Landratsamt angesichts der finanziellen Haushaltslage Nauwaldes und fordert, bald die entsprechende Satzung (Abwälzungssatzung) zu beschließen. Pro Person und Jahr wären ab diesem Jahr 17,85 Euro zu zahlen.Julia Polony