SZ +
Merken

Abwassergebühr bleibt stabil

Manchmal lohnt es sich, zu streiten. Die Räte erkämpften einen Kompromiss. Für einige ist die Grenze trotzdem erreicht.

Teilen
Folgen

Von Heike Sabel

Jeder Kompromiss hat eine gute und eine schlechte Seite. Die Gute bei den Gottleubaer Abwassergebühren sind die stabilen 3,33 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser und die 83 Cent Regenwassergebühr pro Quadratmeter und Jahr. Dafür steigt aber die jährliche Grundgebühr pro Einwohner von 24 auf 27,50 Euro, die 43 Euro pro Kubikmeter Klärschlamm aus vollbiologischen Anlagen bleiben. Das ist das Ergebnis vieler Diskussionen im Stadtrat und mit der Enso als Geschäftsführer für den Abwasserverband. Bereits im Februar sollten höhere Gebühren beschlossen werden. Das lehnten die Räte ab, sie wollten noch einmal drüber reden.

Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss konnte am Ende die Mehrheit der Räte mitgehen. Auch Bürgermeister Thomas Mutze (parteilos) ist froh, nun nicht als Buhmann dazustehen.

Eigenes Klärwerk prüfen

Für Lothar Seifert (Linke) ist dennoch eine Grenze erreicht. „So kann und soll es nicht weitergehen“, sagte er und schalt die Landespolitik. Statt der Landesbank Milliarden zu geben, sollte lieber die Finanzausstattung der Kommunen verbessert werden.

Für die Räte von Bad Gottleuba-Berggießhübel ist das Thema Abwasser mit den jetzt beschlossenen Gebühren noch nicht erledigt. Sie haben immer noch den Gedanken vom eigenen Klärwerk. Hauptgrund sind die hohen Überleitungsgebühren an die Pirnaer Stadtwerke. Ob das Betreiben eines eigenen Klärwerks mit den langen Wegen in der flächenmäßig großen Gemeinde wirklich billiger ist, muss geprüft werden. Damit die Entscheidung dazu auf Fakten basiert, soll ein Konzept zu Chancen, Risiken und vor allem Kosten erstellt werden. Ob der Auftrag dafür für 3 300 Euro vergeben werden soll, wird noch entschieden. Ob mit einem eigenen Klärwerk Gottleuba und seine Ortsteile, und damit vor allem die Einwohner tatsächlich besser kommen, ist dann Entscheidung des neuen Stadtrates. Die jetzt beschlossenen Gebühren gelten erst einmal rückwirkend seit 1. Januar und bis Ende 2016.