Von Jens-Rüdiger Schubert
In einem Berufungsverfahren hat das Görlitzer Landgericht das Urteil des Amtsgerichtes gegen Mike Marks * aufgehoben und den 30-Jährigen zu 24 Monaten Haft wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Damit hat das Berufungsgericht zwar das erste Urteil um elf Monate reduziert, den Tatvorwurf aber bestätigt. Den Ermittlungen nach bot Mike Marks mindestens 42 I-Pads über Ebay-Kleinanzeigen an. Den Verkaufspreis kassierte er über Vorkasse. Eine Lieferung war aber nie vorgesehen. Damit hatte er einen Schaden von etwa 9 000 Euro verursacht, was das Amtsgericht mit 35 Monaten Haft verurteilte.
Schon in der ersten Instanz argumentierte die Verteidigung damit, dass Marks im Auftrag eines unbekannten Dritten gehandelt haben soll. Einige Prozesstage und mehrfache Befragungen des ermittelnden Polizeibeamten waren nötig, um Marks den gewerbsmäßigen Betrug nachzuweisen. Dazu kam, dass dessen Lebensgefährtin auf die gleiche Art und Weise Geld verdiente. Mike Marks ist zudem schon mehrfach und auch einschlägig vorbestraft. Aber auch in der Berufungsverhandlung ging die Verteidigung davon aus, dass eine Betrugsabsicht schon deswegen nicht erwiesen sei, da ihr Mandant bei allen Transaktionen seinen tatsächlichen Namen und die Kontoverbindung seiner damaligen Lebensgefährtin angegeben hatte und außerdem nur Handlanger gewesen sei. Damit wollte die Verteidigung ihren Antrag auf eine Bewährungsstrafe durchsetzen. Das Landgericht ging darauf aber nicht ein.
Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung bereits weitere Rechtsmittel angekündigt hat.
* Name von der Redaktion geändert