Von Antje Becker
Die Vorfahrt ist an allen Kreuzungen in Riesa eindeutig nach der StVO geregelt“, stellt Thomas Weidinger, Sachbearbeiter Verkehr bei der Riesaer Polizei, klar. Trotzdem muss auch er feststellen, dass es durch Unachtsamkeit oder mangelnde Rücksichtnahme hier und da zu brenzligen Situationen kommen kann. Die Sächsische Zeitung hat sich zusammen mit der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei an einigen Kreuzungen in Riesa umgesehen.
Niederlag- / ElbstraSSe
„Die Verkehrszeichen weisen den gesamten Straßenzug als verkehrsberuhigten Bereich aus“, erklärt Klaus Poslad von der Unteren Verkehrsbehörde. Zwischen der Straße An der Gasanstalt und dem Rundteil bedeutet das erstens Parkverbot und zweitens Schrittgeschwindigkeit, also maximal sieben Kilometer pro Stunde. Außerdem ist der „Ausbauszustand“ ebenerdig ohne Bordabsenkungen und damit alle Straßen und Einmündungen gleichberechtigt – auch die Zufahrt zum Elbeparkplatz.
Allerdings scheinen das nicht alle ernst zu nehmen. So wähnen sich einige Autofahrer, von der Niederlagstraße kommend, auf der Vorfahrt berechtigten Straße. Andere wiederum warten – vom Elbeparkplatz kommend – geduldig, bis alle anderen gefahren sind. Dabei gilt hier für alle: rechts vor links.
Breite / Hauptstrasse
Durch die Bauarbeiten auf der Friedrich-Engels-Straße drängeln sich momentan mehr Autos als sonst über die Bahnhofstraße zum Alexander-Puschkin-Platz. Und für sie alle heißt es erst einmal: warten. Denn egal, ob sie rechts oder links vor dem Einkaufsboulevard einbiegen möchten, die Vorfahrt aus beiden Fahrtrichtungen ist zu beachten. Gleichzeitig muss den Fußgängern am Überweg das Vorrecht eingeräumt werden. „Die Lösung ist optimal, da dadurch die Verkehrsdichte rausgenommen wird“, sagt Polizist Thomas Weidinger, „wenn man langsam fährt und mit Übersicht, gibt es hier keine Probleme.“
In den Boulevard, eine Fußgängerzone, darf übrigens kein motorisiertes Fahrzeug rein, mit Ausnahme der Stadtbahn. Der Lieferverkehr muss die Zufahrt über die Schehrstraße nutzen. Im Übrigen haben beispielsweise Fahrradfahrer, die aus der Fußgängerzone her-ausfahren, anderen Fahrzeugführern immer die Vorfahrt zu gewähren und generell auf Passanten zu achten.
Klosterstr. / Am Rundteil
„Der Bereich ist in einer „Zone 30“ eingeschlossen und dementsprechend beschildert“, erklärt Klaus Poslad. „Laut Straßenverkehrsordnung gilt darin die Regel „rechts vor links“. Das beruhigt den Verkehr und macht es für alle Teilnehmer sicherer.“
Biegen allerdings zwei Autofahrer von der Klosterstraße und aus Richtung Am Technikum jeweils rechts ein, kann es passieren, sie stehen sich Motorhaube an Motorhaube zwischen parkenden Autos gegenüber. „Das ist dann wie mit den beiden Ziegen auf der Brücke – nach der Fabel von Ludwig Grimm. Wenn keiner nachgibt, kommt es zum Crash“, so Poslad.
Allerdings ist die Verkehrssituation genau so gewollt. „Die Parkplätze sollen verkehrsberuhigend wirken und den Verkehrsfluss erschweren“, erklärt Klaus Poslad, „schließlich soll das Hauptstraßennetz und keine Schleichwege benutzt werden.“ Außerdem trägt dadurch die etwa 20 Meter lange Parkplatzreihe im Zuge dieser Straße etwas zum allgemeinen Parkplatzbedarf bei.
Kreisverkehr Weida
Die Kreuzung Segouer / Döbelner Straße war einst Unfallschwerpunkt. „Seit Dezember 2005 ist hier aber kein einziger Unfall mehr passiert“, sagt Thomas Weidinger, denn seitdem gibt es hier einen Kreisverkehr mit begleitendem Rad- und Fußweg.
Wichtig für die Autofahrer ist seitdem, das Haltverbot im Kreis sowie das Blinkverbot beim Rein- und die Blinkpflicht beim Herausfahren aus dem Kreis zu beachten. Ansonsten muss den Radfahrern – die ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn fahren sollen – und den Fußgängern die Vorfahrt gewährt werden.
Kreisel Am kalkberg
Ganz anders verhält es sich im Kreisel im Wohngebiet Am Kalkberg. Hier ist weder das Zeichen „Kreisverkehr“ noch „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt. „Der Grund besteht darin, dass sich verkehrsarme Straßen in dem mit Zone-30 beschilderten Wohngebiet kreuzen. Die Anlage dient hauptsächlich der Verkehrsberuhigung“, erklärt Klaus Poslad. Deshalb gelte hier rechts vor links.
Mergendorfer Weg
Fährt man auf dem Mergendorfer Weg, müssen Autofahrer nicht nur Tempo 30 beachten, sondern auch die gleichberechtigten Straßen In den Gehrmaasen. „Hier gilt ausnahmslos rechts vor links“, sagt Klaus Poslad, „denn der Mergendorfer Weg ist in diesem Wohnquartier auch nur eine Nebenstraße.“ Da die Einfahrten in die Gehrmaasen allerdings sehr schlecht einsehbar sind, wird hier große Vorsicht von den Autofahrern abverlangt. Thomas Weidinger dazu: „An einen Unfall hier kann ich mich aber nicht erinnern.“