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Ärger um Rapper-Video im Nationalpark

Recht und Gesetz spielen nur als Liedtext eine Rolle. Sachsens Innenminister sieht aber keinen Anlass zum Handeln.

Von Gunnar Klehm
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Für ein Musikvideo wurden auch Luftaufnahmen aus dem Nationalpark verwendet und gab es Kameraflüge um die Festung Königstein.
Für ein Musikvideo wurden auch Luftaufnahmen aus dem Nationalpark verwendet und gab es Kameraflüge um die Festung Königstein. © Screenshot: SZ

Immer haarscharf an der Grenze des Erträglichen zu wandeln, das ist der Charakter des Sprechgesangs der meisten Rap-Musiker. Dafür werden sie von ihren Fans verehrt. Was sich Bloody32 jetzt in der Sächsischen Schweiz geleistet hat, schießt zwar nicht den Vogel ab, stört den Vogel aber ungemein. Das kann derzeit jeder im Video zum Song „Bis in die Ewigkeit“ erleben. In dem Lied, das textlich vergleichsweise wenig Provokationen enthält, heißt es im Refrain, „auf dass der Adler wieder in die Lüfte steigt“. Ein Greifvogel ist zwar nicht zu sehen, stattdessen ist eine Kamera in die Lüfte gestiegen, vermutlich mit einer Drohne.

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