Die Agrargenossenschaft Radeburg will in diesem Jahr insgesamt 500 Hektar mit Mais bestellen. Auf bis zu 40 Hektar soll dabei die gentechnisch veränderte Sorte MON 810 wachsen. Ein Flurstück in unmittelbarer Nachbarschaft des FFH-Gebiets „Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf“ hat der Landwirtschaftsbetrieb jetzt allerdings aus dem Standortregister des Bundes zurückgezogen. In diesem müssen alle geplanten Genmaisflächen angezeigt werden.
Bereits in den vergangenen beiden Jahren sorgte der Anbau von MON 810 im Umkreis des Schutzgebiets für Auseinandersetzungen. Naturschützer machten geltend, dass durch den Genmais-Anbau in unmittelbarer Nähe zum Schutzgebiet die Pollen des genmanipulierten Maises und damit auch das darin enthaltene Gift mit toxischer Wirkung auf Schmetterlinge in die schützenswerten Flächen hineingetragen werden.
Getestet, was geht
„Das Schutzgebiet wurde aber eigens für den Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling, eine Schmetterlingsart, ausgewiesen“, sagt Torsten Kohl vom Aktionsbündnis Sachsen gentechnikfrei. „Dieser ist durch den Genmais aufgrund seiner Lebensweise betroffen.“
Auch das Kreisumweltamt konnte nicht ausschließen, dass der Anbau mit nicht unerheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgebietsziele einhergeht. Daher hatte es den Genmais-Anbau auf einzelnen Flächen förmlich untersagt. Diese Position des Amtes wurde schließlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht bestätigt. Daraufhin beschränkte das Unternehmen seine Genmais-Flächen auf die unstrittigen Bereiche.
Die SZ wollte von Genossenschaftschef Rüdiger Stannek wissen, warum sein Betrieb erneut Flächen in diesem sensiblen und problematischen Gebiet mit Genmais bestellen wollte. „Wir hatten gehofft, dass das Landratsamt seine aus unserer Sicht übertriebene Position aufgibt.“ Da das aber nicht der Fall sei, wie aus einem Schreiben der Behörde hervorgehe, habe man eingelenkt. „Streit, möglicherweise gar vor Gericht, wollen wir nicht“, ergänzt Stannek.
Für die Naturschützer ist das allerdings nur ein kleiner Erfolg. „Schließlich befinden sich allein im Landkreis Meißen in der Nähe von Schutzgebieten weitere knapp 300 Hektar Land, auf denen Genmais-Anbau geplant ist“, sagt Kohl.
Verbindliche Regeln gefordert
Das Aktionsbündnis fordere daher vom Landtag, dass unverzüglich verbindliche und wirkungsvolle Abstandsregelungen zwischen Genmais-Flächen und Schutzgebieten erlassen und durchgesetzt werden. Bislang regele allein ein Erlass des Umweltministeriums, dass die Umweltämter der Landkreise in einem 1000-Meter-Radius um Schutzgebiete prüfen müssen, ob der Anbau erhebliche Auswirkungen auf die Schutzziele des Gebietes habe.
„Das Bundesamt für Naturschutz forderte aber bereits mehrfach verbindliche Abstandsregelungen zu Schutzgebieten“, ergänzt Kohl.Sven Görner