Gäb’s am Amtsgericht Treuepunkte, dann wäre die angeklagte 41-jährige Weißwasseranerin in der vorigen Woche geehrt worden: Sie saß zum 25. Mal vor dem Richter ... Worum ging es diesmal? Am 24. September 2019 um 22.15 Uhr soll die Angeklagte mit dem Fahrrad vom Sorauer Platz in Weißwasser zur gegenüber liegenden Tankstelle geradelt sein. Das sah angeblich ein Kumpel, und der beauftragte seine Ehefrau, die Polizei zu rufen, zumal auch von Bedrohung die Rede war.
Die Polizei erstellte dann tatsächlich eine Anzeige wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Bei der Weißwasseranerin wurden im Krankenhaus zwei Blutproben entnommen. Die ergaben um 0.05 Uhr 3,56 Promille und um 0.29 Uhr 3,41 Promille. Die Ärztin notierte im Protokoll: „deutlich unter Alkohol stehend“. Die Polizei stellte an der Tankstelle das Fahrrad sicher und setzte erst einmal auf das, was ihr die Anwesenden erzählten. Wie alkoholisiert die Zeugen waren, wurde in dem Durcheinander nicht ermittelt. Die ebenfalls als Zeugin auftretende Polizistin sagte allerdings, dass auch der Kumpel die Fahrradfahrt nicht näher habe beschreiben können.
Vor Gericht erwiesen sich die Zeugen als wenig aussagekräftig. Die Ehefrau, die die Polizei angerufen hatte, wollte sich als Zeugin „raushalten“. Ihre Aussagen zur angeblichen Radfahrt der Weißwasseranerin waren nicht verwertbar, weil nichts Stichhaltiges herauskam. Nur, dass ihr Ehemann sexuelle Kontakte zur Angeklagten pflegte. „Aber da habe ich mich nicht eingemischt“, so die Zeugin. Auf Nachfrage von Amtsrichter Thomas Bülter sagte der Ehemann als Zeuge, er habe der Angeklagten mit dem Sex „helfen wollen“. Zum Kerngeschehen an der Tankstelle konnte er auch nichts Erhellendes beitragen und behauptete schließlich, die Angeklagte habe nur auf der Pedale gestanden und sich mit dem anderen Fuß abgestoßen. Das erfüllt gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung allerdings nicht den Tatbestand des Fahrradfahrens.
An dieser Stelle wurde der Verteidiger deutlich und forderte, das Verfahren auf geeignete Weise zu beenden. Antragsgemäß sprach Amtsrichter Thomas Bülter die Weißwasseranerin mangels Beweisen frei. (Jost Schmidtchen)