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Alkoholfahrt wird teuer

Ein Boxberger muss eine harte Strafe vom Amtsgericht Weißwasser hinnehmen. Dabei wollte er nur seiner Frau helfen.

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© Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Ein 38 Jahre alter Boxberger war angeklagt, am 10. Dezember 2019 um 22.45 Uhr unter Einfluss von Alkohol mit seinem Mercedes gefahren zu sein. Dabei wurde er von der Polizei ertappt. Die Blutentnahme um 23.37 Uhr ergab 1,46 Promille. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr saß der Mann nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Weißwasser.

Zur Sache sagte der Angeklagte, seine Ehefrau habe ihn beauftragt, das Auto aus der Garage zu holen, weil sie zur Nachtschicht musste. In der Garage traf er auf Kumpels, mit denen er Wein trank. Bei der Trinkerei habe er seine Fahrbereitschaft im Auftrag der Ehefrau vergessen. Als die ihm wieder einfiel, wollte er das Auto noch zur Wohnung fahren.

Dort kam er aber nicht mehr an, weil er in eine Routinekontrolle der Polizei geriet. Da war er gerade einmal einen Kilometer gefahren. Der Verteidiger plädierte auf fahrlässiges statt vorsätzliches Verhalten. Amtsgerichtsdirektor Martin Hinrichs antwortete, wer in der Garage Wein trinkt, werde wohl wissen, was er in der Garage wollte. Die Zeugin von der Polizei sagte lapidar, dass der Angeklagte in eine Routinekontrolle geraten sei und dabei eben Pech hatte.

Der Garagenkomplex in Boxberg werde öfters kontrolliert wegen unerlaubten Lkw-Durchgangsverkehrs. Ihr Kollege habe dann die Alkoholfahne gerochen. Der Angeklagte antwortete den Beamten damals, er habe eine Flasche Bier getrunken. Das Ergebnis des Alkomattests deckte sich mit der Angabe allerdings nicht: Viel zu hoch war der angezeigte Wert. Der Arzt vermerkte dementsprechend im Untersuchungsprotokoll „deutlich alkoholisiert“. Im Bundes- und im Verkehrszentralregister ist der Angeklagte bislang nicht vermerkt.

Amtsgerichtsdirektor Martin Hinrichs fasste die Anträge von Staatsanwältin und Verteidiger zusammen, folgte dem Verteidiger und erkannte schließlich auf fahrlässiges Verhalten.Doch war das Urteil deutlich: Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verhängte Hinrichs eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 40 Euro – insgesamt .600 Euro. Der Führerschein des 38-Jährigen bleibt außerdem noch für vier Monate unter Verschluss.

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