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Alkoholiker wollte mit Gewalt in die Bank

Der Vorfall brachte den Mann aus Niesky vor Gericht. Das war nicht seine einzige Verfehlung.

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In die Rietschener Filiale der Sparkasse wollte ein Nieskyer gewaltsam eindringen, weil das Geldinstitut schon geschlossen war. Dafür hatte er sich reichlich Mut angetrunken.
In die Rietschener Filiale der Sparkasse wollte ein Nieskyer gewaltsam eindringen, weil das Geldinstitut schon geschlossen war. Dafür hatte er sich reichlich Mut angetrunken. © André Schulze

Von Jost Schmidtchen

Uwe A.* (29) aus Niesky hatte bei Amtsrichter Ralph Rehm im Amtsgericht Weißwasser keine guten Karten. Zur ersten Verhandlung zur nachfolgenden Sache erschien er unentschuldigt nicht, dann versprach er dem Amtsrichter kleinlaut, das werde nicht mehr vorkommen.

Zum erneuten Termin kam Uwe A. mit 45-minütiger Verspätung. Zuvor hatte ein Kumpel angerufen, er werde den Angeklagten ins Amtsgericht bringen. Uwe A. sagte, er habe verschlafen. Warum, das stellte sich in der Hauptverhandlung heraus.

Angeklagt war A. wegen einer Sachbeschädigung an der Sparkassenfiliale Rietschen am 20. April 2018 zwischen 22. 17 und 22. 30 Uhr. Er wollte in die Filiale mit Gewalt eindringen, indem er das Überdach des Eingangs demolierte. Der Sparkasse entstand ein Sachschaden von 100 Euro. Der Angeklagte erklärte, dass er Geld abheben wollte. Zur Tatzeit war die Sparkasse allerdings geschlossen und da funktionierte die EC-Karte zum Zutritt nicht mehr. Uwe A. war zur Tatzeit total betrunken. Weil die Sparkassentür nicht aufging, holte er sich einen Papierkorb heran, auf den er sich trotz seiner Alkoholisierung noch drauf stellen konnte. Er riss die Türabdeckung ab und wollte die Tür irgendwie öffnen. Das misslang. Das Ganze wurde von der Überwachungskamera der Sparkasse gefilmt. Die Abdeckung der Tür fand die Polizei im angrenzenden Gebüsch. An die Tat hatte der Angeklagte kein Erinnerungsvermögen mehr. Uwe A. steht unter Bewährung wegen ähnlicher Straftaten, so wegen einer schweren Brandstiftung in Rietschen. Da hat er noch 600 Euro Schadenswiedergutmachung offen. Der Bewährungshelfer machte klar, dass sich Uwe A. mächtig zusammenreißen muss. Den Beratungsterminen hat er sich vehement entzogen, obwohl die Bewährungszeit um ein Jahr verlängert wurde. Nun soll er, so der Bewährungshelfer, endlich zur Schuldnerberatung gehen. Das wird er auch tun. Der Kontakt zum Bewährungshelfer scheint nun angelaufen zu sein.

Die Anträge der Verfahrensbeteiligten fielen unterschiedlich aus. Die Staatsanwältin forderte angesichts zurückliegender Straftaten gleicher Art eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung, die Rechtsanwältin plädierte auf eine geringe Geldauflage. Aus gutem Grund: Uwe A. ist, was bislang noch keiner erkannte, Alkoholiker. Ihm sollte mit einer Suchtberatung geholfen werden. Das sah auch Amtsrichter Ralph Rehm so. Der Schaden bei der Sparkassenfiliale liegt im geringfügigen Bereich, liegt ein Jahr zurück und Uwe A. war geständig. Beim Bewährungshelfer muss er sich weitere zwei Jahre melden. Der neu erkannte Alkoholiker muss nun innerhalb von sechs Monaten fünf Suchtberatungstermine wahrnehmen, dazu 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Schafft er das nicht, geht er für zwei Monate ins Gefängnis. Uwe A. versprach, sich zu bessern. Wie nötig das ist, zeigte sich am Verhandlungstag: Im Gerichtssaal musste gründlich gelüftet werden. Alle Beteiligten rochen, dass der Angeklagte reichlich dem Alkohol zugesprochen hatte. Deswegen hatte er am Morgen auch verschlafen.

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