Von Alexander Schneider
Der 28-jährige Maik S. ist ein alter Bekannter im Amtsgericht Dresden. Der Betrüger saß dort schon 2005 vor dem Jugendrichter, weil er sich Hotelübernachtungen ergaunert hatte. Am Freitag fand dort sein fünfter Prozess statt.
Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen Betruges zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. In dieser ist eine Haftstrafe von zwei Jahren eingeschlossen, die der 28-Jährige längst verbüßt. Auch da ging es neben Ebay-Gaunereien um ein Dutzend Hotelaufenthalte, die der Mann nicht bezahlt hatte. Die Katze lässt das Mausen nicht, könnte man sagen. Das Urteil stammt schon vom Oktober 2010.
Am Freitag musste sich Maik S. für eine bislang unbekannte Betrugsserie verantworten, die er bereits zwischen 2007 und 2009 begangen hatte, die aber erst 2011 bekannt wurde. Erst da hatte das geschädigte Unternehmen, ein Anbieter für digitales Bezahlfernsehen, die Serie angezeigt: 173-mal soll Maik S. in Elektromärkten Abonnements für den TV-Empfang abgeschlossen aber nicht bezahlt haben. Schaden: mehr als 33000 Euro. Ziel sei gewesen, an die Technik zu gelangen, den sogenannten Smart-Receiver und die Smart-Card im Wert von jeweils 235 Euro, sagte Staatsanwalt Jürgen Schmidt. Penibel listete er alle Fälle auf.
„Schneise der Verwüstung“
Laut Anklage hatte Maik S. die Verträge vor allem in Mediamarkt-, Saturn-, Medimax- und anderen Elektronikmärkten abgeschlossen – in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Berlin, Hamburg, Köln, Peine, Hannover, Buxtehude und einer Reihe weiterer Städte. „Sie hinterließen eine Schneise der Verwüstung“, sagte Schmidt, „eine Hemmschwelle zum Betrug existiert bei Ihnen nicht.“
Allerdings, auch das betonte Schmidt, hatte der Angeklagte leichtes Spiel, was den Abschluss der Verträge anging: Eine Überprüfung der Finanzen von Kunden habe so gut wie nicht stattgefunden.
Der Angeklagte sagte, er habe mit seinem früheren Leben abgeschlossen, wolle nun klare Verhältnisse und räumte alle Taten in vollem Umfang ein. Er sei schon seit rund zehn Jahren spielsüchtig. Die Receiver habe er in An- & Verkaufsläden für 25 bis 75 Euro in Bares fürs Spielkasino umgesetzt, den Rest weggeworfen. Nur vier Fälle, in denen Frauennamen als Empfänger der Smart-Boxen genannt waren, bestritt er. Die wurden dann auch fix eingestellt.
Schmidt forderte eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, Verteidigerin Uta Modschiedler drei Jahre. „Mein Mandant hat sich im Gefängnis mit sich auseinandergesetzt“, sagte sie und betonte, dass Spielsucht leider noch immer unterschätzt werde.
Richter Markus Maier folgte der Verteidigerin und sagte zum Angeklagten: „Wir wollen Sie hier nicht mehr sehen.“