Unruhe auf dem Altenberger Friedhof

Muss bei einem Doppelgrab auf dem Altenberger Friedhof für zwei Gräber bezahlt werden? In den letzten Monaten gab es dazu einige Diskussionen, sagt Reiner Fischer vom Altenberger Rathaus. Deshalb sah sich die Verwaltung veranlasst, die Vorschriften konkreter zu fassen. Der Stadtrat passte dazu die Satzung an.
Die Stadt hatte den Friedhof zum 1. Januar 2015 von der Kirchgemeinde Altenberg übernommen, um ihn weiter zu betreiben. Zuvor betrieb sie lediglich den anonymen Urnenhain Altenberg mit einer entsprechenden Gebührensatzung. Für den Friedhof galt nach der Übernahme durch die Stadt zunächst die kirchliche Gebührenordnung. Diese wurde Ende 2017 durch eine städtische Satzung ersetzt, die auf einer Kostenkalkulation basiert, die von einem Büro erarbeitet worden war.
Um die Auslegung gefeilscht
"In der Praxis entstanden jedoch im Zusammenhang mit den neu kalkulierten Kostensätzen Diskussionen", so Fischer. Es wurde um die Auslegung von Formulierungen in der Satzung gefeilscht. Insbesondere sei es dabei um die Unterscheidungen von Grabstätte, Grabstelle, Grablager und Gräbern gegangen. "Man folgerte aus einer zwar nicht falschen, aber wohl etwas 'unglücklichen' Formulierung 'unabhängig von ihrer Größe', dass für eine Grabstätte generell die Friedhofsgebühr nur einmal fällig wird, selbst wenn diese ein Doppelgrab darstellt und damit aus zwei Grablagern beziehungsweise Gräbern besteht", so Fischer. Dem ist aber nicht so. Für jedes Grab wird eine Gebühr fällig, bei einem Doppelgrab ist sie demzufolge doppelt so hoch.
Um hier zukünftig auf Diskussion und aufwendige Beweisführungen auszuschließen, wurden strittige Bezeichnungen nun näher definiert. Jetzt sei klar definiert, wer für welche Gräber eine Unterhaltungsgebühr zu zahlen hat.
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