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Amt zahlt 100 Euro Schulbeihilfe im August

Müssen die Hartz-IV- Empfänger das zusätzliche Geld beantragen? Der DA fragte die Leiterin des Arbeitsamts des Kreises Karin Ilgert.

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Frau Ilgert, als Träger der Grundsicherung ist das Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung für die Auszahlung der zusätzlichen Leistung zuständig. Wer hat Anspruch auf dieses Geld?

Anspruch haben Kinder bis zum Erreichen des Realschulabschlusses, wenn sie oder mindestens ein Elternteil Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.

Gibt es eine Altersgrenze?

Ja, Anspruch haben Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das heißt, der Zuschuss von 100 Euro wird auch gezahlt, wenn nach Ende der allgemeinen Schulpflicht zum Beispiel an einer Volkshochschule oder berufsbildenden Schule der Abschluss der zehnten Klasse nachgeholt wird.

Müssen Eltern oder die Jugendlichen das Geld beim Amt beantragen?

Nein, das ist nicht nötig. Wir recherchieren zurzeit, welcher Personenkreis für diese zusätzliche Leistung in Frage kommt – und zwar über die Daten der Bedarfsgemeinschaften und der Bereiche U 25 und Berufsausbildung. Für Kinder vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr muss kein gesonderter Nachweis erbracht werden. Dieser wird erst ab dem 15. Lebensjahr erforderlich sein.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Im August, das hat der Gesetzgeber bereits so festgelegt. Die Leistung wird also mit der Juli-Zahlung überwiesen.

Es fragte: Elke Kunze