Von Jost Schmidtchen
Lublin in Polen. Er hatte vom Amtsgericht Weißwasser einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, sich falsche Ausweise verschafft zu haben. Es ging um einen gesperrten polnischen Führerschein. Am 25. Mai 2008, um 2.13 Uhr, wurde hinter der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf das Fahrzeug, in dem auch Mariusz D. saß, von der Polizei kontrolliert. Die Polen wollten nach Frankfurt/Main. Bei der Kontrolle der Ausweispapiere stellte sich heraus, dass der polnische Führerschein des Lubliners einen Sperrvermerk hatte. Den soll Mariusz D. entfernt haben. Der Angeklagte sagte, er sei nur Beifahrer gewesen, aber zielgerichtet wurden nur seine Papiere kontrolliert. Was die deutschen Beamten ihm sagten, habe er nicht verstanden, aber der Führerschein sei ihm weggenommen worden mit dem Vorwurf, er habe ihn gefälscht. Das erfuhr er aber erst später. Als Beweismittel brachte er zur Hauptverhandlung seinen aktuellen Führerschein mit. Doch den hatten ihm die polnischen Behörden erst im September 2008, also vier Monate später, ausgestellt. Der Zeuge von der Bundespolizei sagte, der Führerschein von Mariusz D. war zur Fahndung ausgeschrieben. Der Pole hat wegen Trunkenheit im Verkehr und anschließenden Abhauens bei Verkehrskontrollen bereits zwei Eintragungen im deutschen Bundeszentralregister. Passiert waren die Fälle 2004 in Frankfurt/Main und 2007 in Groß Gerau. Das Amtsgericht Groß Gerau verfügte daraufhin eine vorläufige Führerscheinsperre, die im Rahmen von europäischen oder anderen Abkommen wohl dann in Polen an den Führerschein angeheftet werde, so der Zeuge. Tatsache war, dass das Amtsgericht Groß Gerau die vorläufige Einziehung des Führerscheins vom 29. Juni 2007 bis zum 16. Juli 2008 verfügt hatte. Bei der Kontrolle war der angeheftete Sperrvermerk nicht mehr dran. Dem Amtsgericht Weißwasser lag auch kein Auszug aus dem Verkehrszentralregister über den Angeklagten vor. Amtsrichter Ullrich Stengel stellte das Verfahren ein.