Von Christoph Scharf
Dass mit dem Besuch an seiner Haustür etwas nicht stimmte, merkte der 27-Jährige recht schnell. „Ich habe die Tür gleich wieder zugedrückt, weil der Angeklagte vor Wut kochte“, sagte der Königswarthaer diese Woche vor Gericht aus. Doch sein Gast ließ nicht locker und klingelte Sturm – bis der Mieter die Tür doch wieder öffnete. „Er stürmte sofort auf mich los, sodass ich in die Hocke ging. Dann setzte es Fausthiebe auf den Kopf und Tritte gegen den Oberkörper“, sagte der Facharbeiter.
Vorangegangen war der Auseinandersetzung ein Streit um eine DVD, zudem soll er die Schwester des Angeklagten beleidigt haben. „Dafür wollte ich ihn zur Rede stellen“, sagte der 21-Jährige. „Dann bin ich wohl ausgerastet.“ Der Vorfall Ende Januar ist nicht das einzige, wofür sich der Gerüstbau-Lehrling derzeit im Amtsgericht verantworten muss. Wenige Tage später wurde er für eine Beleidigung angezeigt – er soll den Älteren aus dem Fenster heraus mit Schimpfwörtern tituliert haben. Zudem wurde eine Anklage wegen Sachbeschädigung verlesen. Im August soll der damals noch arbeitslose Jugendliche mit einer Zaunlatte zwei Scheiben der Telefonzelle an der Bäckerei Bresan in Königswartha zerlegt haben. „Ich war betrunken und hatte damals Stress mit meiner Freundin“, rechtfertigte er die Tat, die er vor der Richterin unumwunden einräumte.
An die vorgeworfene Beleidigung dagegen konnte er sich nicht erinnern, die Details der körperlichen Auseinandersetzung an der Haustür wusste er ebenfalls nicht mehr. Zur Klärung wurden Fotos der Ver-letzungen des 27-Jährigen herangezogen – wobei die Richterin nicht glaubte, dass ein Bluterguss, der sich rund um den ganzen Oberarm zog, von einem Fußtritt herrühren sollte. Um Schmerzensgeld gegen den Angeklagten durchzusetzen, hatte der Zeuge einen Rechtsanwalt als Nebenkläger hinzugezogen. 1000 Euro schienen ihm angemessen – der Angeklagte, der schon hochverschuldet ist, erkannte lediglich 300Euro an.
Dazu könnten 900Euro Bußgeld kommen, die die Staatsanwältin für den mehrfach vorbestraften Angeklagten forderte – das stellt sich allerdings erst Donnerstag heraus. Die Richterin vertagte den Prozess – denn womöglich bekommt der Angeklagte selber noch Schmerzensgeld vom Zeugen: Der hatte ihn auch schon einmal vermöbelt und war dafür verurteilt worden.