Dresden. Das Landgericht Dresden hat gestern einen 42-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, im Polizeiposten Altenberg im Oktober 2000 eine Beamtin vergewaltigt zu haben. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls sagte, die Polizistin habe sich vor und während der Verhandlung in Widersprüche verwickelt, während der Ermittlungen und der Hauptverhandlung immer neue Versionen geschildert. Tatsächlich hatte die Beamtin zunächst erklärt, sie sei von einem Täter sexuell bedrängt worden. Später berichtete sie plötzlich, sie sei von drei Tätern vergewaltigt worden.
Der Angeklagte, ein selbstständiger Katalogzusteller aus Dresden, erhält nach der Entscheidung eine Haftentschädigung von rund 2 500 Euro für rund acht Monate U-Haft. Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende auf Freispruch plädiert.
Der Richter sagte, es gebe zwar auch Hinweise auf eine tatsächlich erlebte Tat. Gleichzeitig seien aber erhebliche Widersprüche deutlich geworden. Eine sichere Antwort auf die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Polizistin sei damit nicht möglich gewesen. Das Gericht schloss allerdings aus, dass die Beamtin den Angeklagten absichtlich falsch bezichtigt habe. Der Richter deutete an, dass sich die Frau in einer schwierigen psychischen Verfassung befunden haben könnte.
Der Angeklagte sagte, er sei erleichtert und enttäuscht zugleich. „Ich habe acht Monate für nix gesessen.“ Er habe eine Entschuldigung erwartet. Verteidiger Hans Theisen will das Land Sachsen auf Schadenersatz verklagen. Zudem will er Strafanzeige wegen Falschaussage gegen die Beamtin, deren Mann und eine Kollegin stellen. (lr)