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Angst vor der Abschiebung ins Heim

Der Bundestag entscheidet über ein Gesetz zur Intensivpflege. Beatmungspatienten sollen vorrangig stationär betreut werden. Angehörige kämpfen dagegen.

Von Stephanie Wesely
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Ein letztes bisschen Teilhabe am sozialen Leben: Frank Schindhelm (52) kann dank der Pflege durch seine Frau Romy und Intensivfachpflegerin Katja Wirsig zu Hause in Zwickau wohnen. Ist das jetzt bald vorbei?
Ein letztes bisschen Teilhabe am sozialen Leben: Frank Schindhelm (52) kann dank der Pflege durch seine Frau Romy und Intensivfachpflegerin Katja Wirsig zu Hause in Zwickau wohnen. Ist das jetzt bald vorbei? © Ronald Bonß

Ob Frank Schindhelm aus Zwickau die Aufregung seiner Frau versteht, lässt sich schwer sagen. Der 52-Jährige kann nicht sprechen, nicht schlucken, nicht atmen und sich nicht mehr bewegen. Grund dafür ist eine fortschreitende Erkrankung der Muskeln und Nerven – die Amytrophe Lateralsklerose, kurz ALS. Fünf Vollzeitpflegekräfte, alles ausgebildete Intensivfachpfleger, kümmern sich seit neun Jahren rund um die Uhr um ihn. Doch seine Frau Romy hat Angst, dass das bald vorbei sein könnte. Denn der Bundestag entscheidet am Donnerstag (2. Juli 2020) über einen Gesetzentwurf, der die Intensivpflege, vor allem aber die Betreuung von Menschen, die wie ihr Mann auf Beatmung angewiesen sind, neu regelt. Aufgrund des Widerstandes von Angehörigen und Behindertenorganisationen, aber auch von Ärzteverbänden ist der Entwurf in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden.

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