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Entschädigung für DDR-Flüchtling

Er sei reizbar und habe Albträume: Das führt ein 56-Jähriger auf seine DDR-Flucht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht fällte ein Grundsatzurteil.

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Rechtsanwalt Thomas Lerche hat für seinen 56-jährigen Mandanten eine Entschädigung erwirkt.
Rechtsanwalt Thomas Lerche hat für seinen 56-jährigen Mandanten eine Entschädigung erwirkt. © Sebastian Willnow/dpa

Leipzig. In einer kalten, nebligen Dezembernacht 1988 fliehen zwei Brüder nach West-Berlin. Sie überwinden die stark gesicherte DDR-Grenze bei Teltow-Sigridshorst am südwestlichen Stadtrand. Die dramatische Erfahrung habe einen der Männer traumatisiert, sagt Anwalt Thomas Lerche. 

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