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Anwalt verklagt Gröditzer Bürgermeister

Dietmar Görsch wehrtsich gegen öffentliche Äußerungen des Rathauschefs und fordert 4000 Euro Schmerzensgeld.

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Dem Dresdner Landgericht liegt seit kurzem eine Klage des Gröditzer Rechtsanwalts Dietmar Görsch vor. Er hat den Bürgermeister der Stadt, Jochen Reinicke, auf Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Außerdem soll er einige Aussagen, die er in der Öffentlichkeit über Görsch gemacht hat, widerrufen.

Es ist die Reaktion auf eine mehrseitige Stellungnahme, die Jochen Reinicke in der Stadtratssitzung im Juni verlas. Darin kritisierte er die vorzeitige Mandatsniederlegung von Dietmar Görsch, der eine geeignete private Betreiberform für die Sport- und Schwimmhalle finden und die Ausgliederung zum 1. Januar 2011 vorbereiten sollte. Der Dresdner Rechtsanwalt René Zebisch vertritt Görsch bezüglich der Schadensersatzklage und begründet diese so: „Herr Reinicke stellte Behauptungen über meinen Mandanten auf, die glatte Lügen sind. Zudem hat er Dietmar Görsch persönlich sowie in seiner Funktion als Rechtsanwalt herabgewürdigt.“

Guten Ruf wieder herstellen

Reinicke habe Görsch zum Beispiel vorgeworfen, seine Pflichten als Anwalt verletzt zu haben, indem er interne Informationen in die Öffentlichkeit getragen hätte. „Damit behauptet Reinicke, dass mein Mandant strafrechtlich relevant gehandelt hat“, so René Zebisch. Er betont weiter: Die Klage richte sich gegen Jochen Reinicke als Privatperson, nicht gegen die Stadt Gröditz. Ziel sei es, den guten anwaltlichen Ruf wieder herzustellen.

Bürgermeister Reinicke informierte den Technischen Ausschuss am Mittwochabend über die Klage auf Schmerzensgeld. Weiter Angaben dazu machte er jedoch nicht.

Der Gröditzer Anwalt und Stadtrat Dietmar Görsch wurde von der Stadt beauftragt, die Vorbereitungen für eine Ausgliederung der Sport- und Schwimmhalle zu treffen. Kurz darauf legte er jedoch sein Mandat nieder mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Stadt und ihm nicht gegeben sei. Einige Stadträte hatten gegen die Beauftragung von Görsch gestimmt. Bürgermeister Jochen Reinicke forderte daraufhin das bereits gezahlte Gehalt in Höhe von 1800 Euro von Dietmar Görsch zurück, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde. Bisher ohne Erfolg.

Keine Chance auf Rückzahlung

Anwalt René Zebisch verteidigt die Entscheidung Görschs, nicht weiter an den Privatisierungsplänen gearbeitet zu haben: „Wenn zwischen Mandant und Rechtsanwalt kein Vertrauensverhältnis besteht, ist eine gute Zusammenarbeit unmöglich.“ Er räumt der Rückforderung seitens der Stadtverwaltung Gröditz keine Chancen ein.

Das Landgericht Dresden hat dem Kläger unterdessen eine Mediation, also eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien, vorgeschlagen. Rechtsanwalt René Zebisch sagte, dass dem seinerseits nichts im Wege stehe.Julia Polony